Mehrfachbeschäftigung
Was ist eine Mehrfachbeschäftigung?
Eine Mehrfachbeschäftigung liegt vor, wenn eine Person gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist. Wie die einzelnen Beschäftigungen steuer- und sozialversicherungsrechtlich behandelt werden, hängt davon ab, ob es sich um Haupt- und Nebenbeschäftigungen oder um mehrere Minijobs handelt.
Welche Steuerklasse gilt bei mehreren Jobs?
Für die Hauptbeschäftigung gilt die individuelle Steuerklasse, jede weitere sozialversicherungspflichtige Nebenbeschäftigung wird automatisch in Steuerklasse VI eingestuft – ohne Frei- oder Pauschbeträge und damit mit der höchsten Abzugslast.
Werden mehrere Minijobs zusammengerechnet?
Ja. Übt jemand ohne Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs gleichzeitig aus, werden die Verdienste zusammengerechnet. Überschreitet die Summe die Minijob-Grenze von 603 Euro (2026), werden alle Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt dagegen nur ein einziger Minijob abgabenfrei.
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