Urlaubsabgeltung

Was ist eine Urlaubsabgeltung?

Die Urlaubsabgeltung ist die finanzielle Auszahlung von nicht genommenem Urlaub, wenn der Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr durch Freistellung gewährt werden kann (§ 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz).

Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?

Grundlage ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Austritt. Beispiel bei einer 5-Tage-Woche: 4.000 Euro Monatsgehalt × 3 = 12.000 Euro Quartalslohn, geteilt durch 65 Arbeitstage ergibt 184,62 Euro Tagesverdienst – bei 10 Resturlaubstagen also 1.846,20 Euro Abgeltung.

Wie wird die Urlaubsabgeltung versteuert?

Sie gilt als sonstiger Bezug und wird zusammen mit dem letzten Monatsgehalt nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert. Anders als die Abfindung ist sie voll sozialversicherungspflichtig – es fallen reguläre Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.