Scheinselbständigkeit
Was ist Scheinselbständigkeit?
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als Selbstständige:r auftritt, tatsächlich aber wie ein:e Arbeitnehmer:in in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden ist.
Woran erkennt man Scheinselbständigkeit?
Zentrale Kriterien sind Weisungsgebundenheit (feste Vorgaben zu Zeit, Ort und Art der Tätigkeit), organisatorische Eingliederung (Nutzung betrieblicher Ressourcen, feste Einbindung ins Team) und fehlendes unternehmerisches Risiko (kein eigenes wirtschaftliches Risiko, meist nur ein Auftraggeber).
Wie lässt sich Scheinselbständigkeit vorab klären?
Über das freiwillige Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung lässt sich verbindlich klären, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt – besonders empfehlenswert bei langjährigen oder exklusiven Kooperationen.
Welche Risiken trägt der Arbeitgeber?
Bei festgestellter Scheinselbständigkeit haftet der Auftraggeber rückwirkend bis zu vier Jahre für den vollen Sozialversicherungsbeitrag – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen ist zudem nach § 266a StGB strafbar.
