Betriebliche Gesundheitsförderung

Definition:

Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist eine Teilkomponente des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und fokussiert sich speziell auf Maßnahmen zur aktiven Gesundheitsförderung der Beschäftigten, wie die Senkung von Belastungen, Schaffung eines positiven Arbeitsklimas und Prävention, insbesondere in den Bereichen Ernährung, psychische Gesundheit, Bewegung und Fitness.

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist ein ganzheitlicher Ansatz zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten, um deren Motivation und Leistungsfähigkeit zu steigern. Durch systematische und nachhaltige Maßnahmen können Unternehmen von Vorteilen wie gesteigerter Produktivität und reduzierten Fehlzeiten profitieren. Eine erfolgreiche BGF erfordert gute Planung, Koordination, Kommunikation und die aktive Einbindung der Mitarbeitenden.

Steuerbegünstigte Maßnahmen der Gesundheitsförderung

Seit dem 1. Januar 2008 gibt es eine Regelung im Steuergesetz (§ 3 Nr. 34 EStG), die die Förderung der Gesundheit von Mitarbeitenden unterstützt. Ein Arbeitgeber kann pro Mitarbeiter:in und Jahr bis zu 600 Euro steuerfrei für Leistungen ausgeben, die Krankheitsrisiken vorbeugen oder verringern und die Gesundheit fördern. Der Arbeitgeber kann dazu gesundheitsfördernde Maßnahmen für die Mitarbeitenden umsetzen.

Folgende Maßnahmen können steuerbefreit geleistet werden, wenn sie den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Sozialgesetzbuchs (SGB V) in Bezug auf Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung entsprechen. Dazu gehören:

  1. Zertifizierte Präventionskurse für individuelle verhaltensbezogene Prävention,
  2. Nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, und
  3. Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung im Bereich "gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil".

Unabhängig von der Regelung des § 3 Nr. 34 EStG gelten Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung nicht als Arbeitslohn, wenn sie vorwiegend im Eigeninteresse des Betriebs erbracht werden.

Passende Produkte