Wie der LOFINO Sachbezug funktioniert
LOFINO ist eine digitale Plattform, mit der Arbeitgeber den steuerfreien Sachbezug von 50 Euro vollständig automatisiert verwalten können. Nach der einmaligen Einrichtung läuft der Prozess in drei Schritten ab:
- Zunächst schalten Sie berechtigte Mitarbeitende monatlich frei.
- Anschließend wählen diese einen Gutschein aus über 100 steuerkonformen Partnern in der LOFINO-App aus.
- Zuletzt übergibt LOFINO die Abrechnungsdaten automatisch an Ihre Lohnbuchhaltung.
Der gesamte administrative Aufwand reduziert sich damit auf wenige Minuten pro Monat, denn Gutschein-Beschaffung, Steuerprüfung und Lohndaten-Aufbereitung übernimmt LOFINO.
Alle LOFINO-Gutscheine erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an steuerfreie Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG.
Die Steuerkonformität wird auf zwei Ebenen abgesichert: Erstens prüft LOFINO alle Gutschein-Partner regelmäßig darauf, ob sie weiterhin als Sachbezug und nicht als Geldleistung einzuordnen sind. Zweitens basiert die rechtliche Bewertung auf über 25 Jahren Expertise im Lohnsteuerrecht durch die enge Zusammenarbeit mit der HSB-Steuerkanzlei.
Bei Gesetzesänderungen oder neuer Rechtsprechung passt LOFINO das Angebot automatisch an, ohne dass Sie selbst aktiv werden müssen.
LOFINO stellt die monatlichen Abrechnungsdaten automatisiert im richtigen Format für Ihre Lohnbuchhaltung bereit – inklusive der korrekten Lohnarten und sozialversicherungsrechtlichen Kennzeichnung. Als zertifizierter DATEV-Schnittstellenpartner ist die direkte Übergabe an DATEV-Lohnsysteme möglich.
Darüber hinaus bestehen nahtlose Integrationen zu rund 50 HR- und Payroll-Plattformen.
Für Unternehmen mit mehreren Standorten oder Tochtergesellschaften ist die Plattform mandantenfähig: Eine Instanz, klar getrennte Datenbereiche pro Gesellschaft.
LOFINO ist nach ISO 27001 zertifiziert, dem internationalen Standard für Informationssicherheits-Managementsysteme, und erfüllt alle Anforderungen der DSGVO. Im Rahmen der Zertifizierung finden regelmäßige externe Audits zu den Themen Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Backup-Prozesse und Incident-Management statt. Personenbezogene Mitarbeiterdaten werden ausschließlich für die Abwicklung der Benefits verwendet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Die Datenverarbeitung erfolgt vollständig in Deutschland.
Es ist neben der 50-Euro-Freigrenze möglich, Benefits anzubieten, für die eine eigene Steuerbefreiung existiert (bspw. Jobticket oder Essenszuschuss).
