Remote Work

Remote Work, auch als Fernarbeit oder ortsunabhängiges Arbeiten bezeichnet, ist ein Arbeitsmodell, bei dem Mitarbeiter ihre Tätigkeiten nicht an einem festen Arbeitsort wie einem Büro verrichten, sondern von zu Hause aus bzw. von einem beliebigen Ort aus arbeiten können. Die Arbeit wird komplett online und remote ("aus der Ferne") erledigt, solange eine Internetverbindung besteht.

Die zentralen Aspekte von Remote Work sind:

  • Arbeiten ohne festen Arbeitsplatz, ortsunabhängig und flexibel
  • Vollständige Erledigung der Aufgaben online von jedem Ort aus (Homeoffice, Coworking Space, unterwegs etc.)
  • Kein regelmäßiges Erscheinen an einem Büro oder festen Arbeitsort notwendig
  • Typische Remote-Jobs sind IT, Programmierung, Design, Texten, Übersetzung etc.
  • Ermöglicht durch digitale Technologien und Kollaborationstools

Remote Work ist somit die konsequente Umsetzung von Flexibilität und Mobilität in der Arbeitswelt. Der Mitarbeiter agiert als "digitaler Nomade" und kann von überall auf der Welt arbeiten, solange die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Das Konzept des Remote Work existiert bereits seit mehreren Jahrzehnten - und ist spätestens seit der Coronapandemie fester Bestandteil des heutigen Arbeitsalltags. Remote Work ist damit ein unverzichtbarer Bestandteil von New Work, dem neuen Verständnis von Arbeit und Arbeitsplatzgestaltung, das der Globalisierung Rechnung trägt.

Homeoffice, Remote Work, Telearbeit – alles verschiedene Begriffe

Obwohl die folgenden Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es einige feine Unterschiede:

  • Homeoffice: Homeoffice bezieht sich speziell auf die Arbeit von zu Hause aus. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitsplatz des Arbeitnehmenden hauptsächlich oder ausschließlich in seiner Wohnung befindet.
  • Mobiles Arbeiten: Mobiles Arbeiten ist ein allgemeiner Begriff, der sich auf das Arbeiten von jedem beliebigen Ort aus bezieht, nicht nur von zu Hause aus. Dies kann ein Café, ein Coworking Space oder ein öffentlicher Ort sein.
  • Telearbeit: Telearbeitsplätze sind nach § 2 Abs. 7 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert als „vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten“ und basieren auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter. Der Arbeitgeber ist für die Bereitstellung von Möbeln und Technologie verantwortlich.

Remote Work fasst als Oberbegriff alle diese Arbeitsmodelle zusammen, bezeichnet also jegliche Arbeit außerhalb des traditionellen Büros, sei es zu Hause, unterwegs oder an einem anderen Ort.