Geschenke an Mitarbeitende
So bleiben Geschenke steuer- und beitragsfrei
- Sachbezug
Mitarbeitergeschenke können motivierend wirken und werden als Anerkennung der Leistung wahrgenommen. Gerade in schwierigen Zeiten können Geschenke eine wichtige moralische Unterstützung sein.
Wir erklären, worauf Sie achten müssen, um Ihre Mitarbeitenden steuer- und beitragsfrei zu belohnen.
Das Wichtigste zusammengefasst
eschenke für Mitarbeitende sind eine ,
Grundsätzlich fallen Mitarbeitergeschenke unter den steuerpflichtigen Arbeitslohn.
- Sachgeschenke können jedoch unter bestimmten Bedingungen steuer- und sozialversicherungsfrei sein:
- Sachbezüge: Bis 50 € monatlich steuerfrei.
- Aufmerksamkeiten: Pro Anlass bis 60 € steuerfrei.
- Geldgeschenke, unabhängig von ihrem Wert, müssen versteuert werden.
Was sind Geschenke an Mitarbeiter?
Geschenke für Mitarbeitende sind eine häufig gewählte Form der Arbeitgeberleistung, die keine Gegenleistung erfordern. Sie ermöglichen es, Beschäftigte einfach zu belohnen oder zu motivieren. Besonders vorteilhaft für Arbeitgeber sind dabei Zuwendungen, die weder lohnsteuerpflichtig noch sozialversicherungspflichtig sind.
Auf welche Voraussetzungen Sie achten müssen, erklären wir in den nachfolgenden Absätzen.
Wie werden Geschenke an Mitarbeiter versteuert?
Grundsätzlich gehören Mitarbeitergeschenke zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, da sie im Rahmen des Arbeitsverhältnisses gewährt werden. Gleiches gilt für die Sozialversicherung: Geschenke sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.
Arten von Geschenken und ihre steuerliche Behandlung
Entscheidend für die Besteuerung ist die Art des Geschenks, das heißt ob es sich um eine Sachzuwendung oder ein Geldgeschenk handelt:
- Geldgeschenke immer steuerpflichtig: Geldzuwendungen sind unabhängig von ihrer Höhe steuer- und beitragspflichtig. Auch Geburts- und Heiratsbeihilfen sind immer lohnsteuerpflichtig.
- Unentgeltliche Sachzuwendungen können dagegen unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und beitragsfrei sein. Bei Sachzuwendungen ist der objektive Wert des Sachgeschenks relevant, also der tatsächliche Geldwert. Unternehmen haben daher mehrere Möglichkeiten, ihren Mitarbeitenden Geschenke zu machen, die sich in drei Kategorien unterteilen lassen:
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- Sachbezüge innerhalb der 50-Euro-Freigrenze
- Aufmerksamkeiten bis 60 Euro
- Sachgeschenke über 60 Euro
Geschenke über den steuerfreien Sachbezug
Sachzuwendungen (oder auch Sachbezüge) sind Geschenke, die unabhängig von einem bestimmten Anlass gewährt werden. Sie können in Form von Gutscheinen, Tankkarten, kleinen Sachprämien oder anderen Waren oder Dienstleistungen gewährt werden. Aber auch Rabatte und Zinsersparnisse, die ein Mitarbeiter aufgrund des Arbeitsverhältnisses erhält, können einen Sachbezug darstellen. Der Gesetzgeber erlaubt es Arbeitgebern, ihren Arbeitnehmern monatlich Sachbezüge bis zu einem Wert von 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zu gewähren.
Dies macht Sachbezüge zu einer attraktiven Möglichkeit, regelmäßig Anerkennung zu zeigen, ohne zusätzliche Abgaben befürchten zu müssen.
Monatliche Freigrenze für Sachbezüge beachten
Entscheidend für die Steuerfreiheit ist jedoch, dass der Gesamtwert der Sachbezüge im Monat die Grenze von 50 € nicht überschreitet, da bei Überschreitung der gesamte Betrag steuerpflichtig wird. Im Falle von Geld- oder Gutscheinkarten muss der Sachbezug zudem zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Die 50-Euro-Freigrenze wird im Einkommensteuergesetz definiert: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
Steuerfreie Aufmerksamkeiten bis 60 Euro
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern oder in deren Haushalt lebende Angehörige (wie Verlobte, Lebenspartner, Kinder, etc.) zu besonderen persönlichen Anlässen im privaten Bereich (wie Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) oder beruflichen Kontext (z.B. Jubiläum, bestandene Prüfung) Aufmerksamkeiten zukommen lassen. Diese Aufmerksamkeiten sind aiuch als Gelegenheitsgeschenke bekannt.
Diese Geschenke sind bis zu einem Wert von 60 € inkl. Umsatzsteuer pro Anlass steuer- und abgabenfrei.
Beispiele sind Blumen, Bücher, Genussmittel wie Wein oder hochwertige Tabakgeschenke, Ton- und Bildträger (z.B. CDs) oder Gutscheine von verschiedenen Anbietern.
Aufmerksamkeitsgrenze von 60 Euro Bruttobetrag
Aufmerksamkeiten sind gesetzlich in R 19.6 LStR geregelt.
Praxistipp: Steuerfreie Sachzuwendungen und anlassbezogene Aufmerksamkeiten sind voneinander unabhängig. Das bedeutet, dass Sie z. B. einer Arbeitnehmerin in einem Monat einen Sachbezug bis zu 50 EUR und zusätzlich ein Hochzeitsgeschenk bis zu 60 EUR zukommen lassen können, wenn die Arbeitnehmerin im gleichen Monat heiratet.
Wie werden Geschenke an Mitarbeitende über 60 € versteuert?
Pauschalversteuerte Sachbezüge
Sachbezüge, die die Freigrenzen für Sachzuwendungen oder Aufmerksamkeiten übersteigen, können entweder mit dem individuellen Einkommensteuersatz oder nach § 37b EStG pauschal mit 30 % versteuert werden. Diese Pauschalversteuerung kann bis zu einem Betrag von 10.000 € brutto pro Jahr und Arbeitnehmer angewendet werden. Hinzu kommen pauschaler Solidaritätszuschlag und pauschale Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsabgaben. Darüber hinausgehende Sachbezüge müssen mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.
Diese Art der Pauschalversteuerung ist an besondere Voraussetzungen geknüpft:
- So müssen die Sachbezüge zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
- Zudem gelten zweckgebundene Geldleistungen oder nachträgliche Kostenerstattungen nicht als Sachbezug, sondern als Geldleistung und können folglich nicht pauschalversteuert werden.
Eine zweckgebundene Geldleistung und damit kein Sachbezug liegt bspw. vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer einen Betrag in Höhe von 700 Euro zum Erwerb eines Fahrrads erhält – die Pauschalversteuerung ist nicht anwendbar. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer das Fahrrad erwirbt und gegen Vorlage des Kaufbelegs den Betrag von 700 Euro erstattet bekommt – hierbei handelt es sich um eine nachträgliche Kostenerstattung, die ebenfalls nicht begünstigt ist.
Rechtliche Grundlage für diese Form der Pauschalversteuerung ist § 37b Abs. 1 EStG.
Die Abgrenzung von Geld- und Sachleistungen hatte in der Vergangenheit vielfach zu Unklarheiten geführt. Mit dem BMF-Schreiben vom 15.03.2022 wurden bereits viele Fragezeichen gelöst. Für eine korrekte Anwendung der Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen empfiehlt sich dennoch eine Beratung durch einen Steuerberater, da Korrekturen im Zweifel kosten- und zeitintensiv werden können.
Inflationsausgleichsprämie
In Form der Inflationsausgleichsprämie können Geldzahlungen an Arbeitnehmende bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden, wenn diese zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 ausgezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Prämie soll die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Auswirkungen der Inflation schützen.
Die Inflationsausgleichsprämie wird in § 3 Nr. 11 c EStG geregelt.
Praktische Beispiele
Szenario 1: Ein kleines Geschenk zum Geburtstag
Der Arbeitgeber möchte Wertschätzung ausdrucken und schenkt seiner Mitarbeiterin zum Geburtstag einen Blumenstrauß im Wert von 30 €. Es handelt sich um eine steuerfreie Aufmerksamkeit, da der Wert dieser Sachzuwendung 60 € nicht übersteigt.
Beliebte Geschenke sind außerdem personalisierte Geschenkkörbe, hochwertige Schreibwaren oder Gutscheine für lokale Geschäfte.
Szenario 2: Hochzeitsgeschenk
Auch bei Hochzeiten gilt die 60-Euro-Grenze für steuerfreie Aufmerksamkeiten. Geeignete Geschenkideen können ein hochwertiges Fotoalbum, ein Gutschein für ein romantisches Abendessen oder ein personalisiertes Hochzeitsgeschenk sein.
Zu beachten ist allerdings, dass Aufmerksamkeiten nur einmal pro Anlass genutzt werden dürfen, d.h. es dürften zur Hochzeit nicht zwei Aufmerksamkeiten in Höhe von 60 € an Mitarbeiter und Ehegattin gewährt werden (Ausnahme: beide Ehegatten sind bei demselben Arbeitgeber beschäftigt).
Szenario 3: Geschenk zur Kommunion des Kindes
Auch zu besonderen persönlichen Anlässen von im Haushalt lebenden Angehörigen können Arbeitgeber Geschenke überreichen. So erhält das Kind einer Arbeitnehmerin anlässlich der Erstkommunion ein Buchgeschenk im Wert von 30 € vom Arbeitgeber. Da das Kind zum Haushalt der Arbeitnehmerin gehört und der Wert der Sachzuwendung 60 € nicht übersteigt, handelt es sich um eine steuerfreie Aufmerksamkeit.
Szenario 4: Regelmäßige Sachleistungen (z.B. Gutscheine)
Monatlich ausgegebene Gutscheine mit einem Wert von bis zu 50 € können das Gehalt praktisch ergänzen. Beliebt sind Einkaufs- oder Tankgutscheine, sofern sie die Kriterien für Sachbezüge erfüllen.
Szenario 5: Aufmerksamkeit und monatlicher Sachbezug im selben Monat
Der neu eingestellte Mitarbeiter erhält an seinem ersten Arbeitstag (wie alle anderen Angestellten) einen Tankgutschein überreicht, dessen Wert die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro nicht überschreitet. Zusätzlich erhält er anlässlich seines Geburtstages im selben Monat zwei CDs im Gesamtwert von 55 €. Dieses Geschenk bleibt steuer- und beitragsfrei, da der Wert unter 60 € liegt.
Dass der Mitarbeiter im gleichen Monat auch einen Benzingutschein erhalten hat, spielt keine Rolle, da für Sachbezüge und Aufmerksamkeiten unterschiedliche Regelungen gelten.
Steuerliche Behandlung auf einen Blick
Bedeutung von Mitarbeitergeschenken
Mitarbeitergeschenke können bei der Personalbeschaffung von großem Nutzen sein. Sie tragen dazu bei, das Arbeitsumfeld attraktiver zu gestalten und das Engagement und die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu erhöhen.
Solche Geschenke können als Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung dienen, was die Loyalität der bestehenden Mitarbeiter stärkt und gleichzeitig das Unternehmen für potenzielle neue Talente attraktiv macht. Ein Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig mit kleinen Aufmerksamkeiten und Belohnungen überrascht, signalisiert, dass es die Leistungen seiner Belegschaft anerkennt und schätzt. Dies schafft eine positive Unternehmenskultur, die nach außen sichtbar wird und das Unternehmen von der Konkurrenz abhebt. Potenzielle Bewerber, die von der wertschätzenden Unternehmenskultur hören, sind eher bereit, sich bei einem solchen Unternehmen zu bewerben.
Darüber hinaus können Geschenke und Zusatzleistungen auch ein wirksames Mittel sein, um die Fluktuation zu senken und das Betriebsklima zu verbessern, was letztlich zu einem positiveren Gesamteindruck des Unternehmens beiträgt und die Attraktivität für qualifizierte Fachkräfte erhöht.
Was sind beliebte Geschenke an Mitarbeitende?
Aktuelle Umfragen zeigen, dass sich 75 % der Befragten gerade zu Weihnachten über Sonderzahlungen oder Gutscheine freuen würden. Doch nur rund 40 % der Arbeitgeber kommen diesem Wunsch nach.
Empfehlung für Arbeitgeber
Arbeitgeber sollten den monatlichen Sachbezug bis 50 € nutzen, um eine kontinuierliche Wertschätzung auszudrücken, da diese steuer- und sozialversicherungsfrei sind und im Vergleich zur Pauschalversteuerung einfach in der Umsetzung ist. Bei persönlichen Anlässen wie Geburtstagen oder Hochzeiten sind Aufmerksamkeiten bis zu 60 € eine gute Möglichkeit, persönliche Wertschätzung auszudrücken und steuerliche Vorteile zu nutzen.
Bei größeren Geschenken ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um die Einhaltung aller Vorschriften sicherzustellen und vorhandene Steuervorteile optimal zu nutzen.
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Als Sachzuwendung in Form von Gutscheinen, Waren oder Dienstleistungen sind Geschenke bis zu 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei persönlichen Anlässen wie Geburtstagen oder Hochzeiten können Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro steuer- und abgabenfrei gewährt werden.
Zuletzt aktualisiert: 11. Juli 2024