Praktische Bespiele für Sachbezüge

Die beliebtesten Einsatzmöglichkeiten für den Sachbezug

Michelle
  • Sachbezug
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Sachbezüge und Aufmerksamkeiten sind zwei wichtige Instrumente im deutschen Steuerrecht, mit denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden etwas Gutes tun und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen können. Entdecken Sie die beliebtesten Beispiele, wie Sachbezüge in Unternehmen eingesetzt werden.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Sachbezüge bleiben bis zu 50 Euro im Monat steuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­frei.
  • Bei einem persönlichen Anlass – wie Geburtstag oder Hochzeit – sind Aufmerksamkeiten bis 60 Euro steuer- und abgabenfrei.
  • Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass Sachbezüge zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden müssen

So nutzen Sie steuerfreie Sachbezüge

Sachbezüge sind Leistungen, die Unternehmen ihren Arbeitnehmer:innen zusätzlich zum vereinbarten Lohn gewähren können. Bis zu 50 Euro im Monat sind Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei persönlichen Anlässen wie Geburtstagen oder Hochzeiten sind Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro steuer- und abgabenfrei.

Die Anwendungsmöglichkeiten für steuerfreie Sachbezüge sind vielfältig und viele Arbeitgeber wissen nicht genau, welche Leistungen sie ihren Mitarbeitenden anbieten können. Deshalb stellen wir Ihnen hier die wichtigsten Beispiele für Sachbezüge bis 50 Euro vor, die sich optimal als beliebte Mitarbeiter-Benefits einsetzen lassen.

Tankgutscheine und Tankkarten

Tankgutscheine und Tankkarten sind weit verbreitete und beliebte Beispiele für steuerfreie Sachbezüge, da sie für viele Arbeitnehmer:innen sowohl im privaten als auch im beruflichen Alltag von großem Nutzen sind. Unternehmen können ihren Arbeitnehmer:innen diese Vorteile auf verschiedene Weise zukommen lassen.

Eine Möglichkeit sind klassische Tankgutscheine im Wert von bis zu 50 Euro pro Monat, die bei einer bestimmten Tankstelle oder Tankstellenkette eingelöst werden können. Diese Gutscheine bieten eine einfache und direkte Möglichkeit, die Mitarbeitenden zu unterstützen.

Alternativ können Unternehmen auch wiederaufladbare Tankkarten verwenden. Diese Karten sind ebenfalls an einen bestimmten Tankstellenanbieter gebunden und dürfen einen monatlichen Betrag von 50 Euro nicht überschreiten. Sie bieten den Vorteil der Wiederverwendbarkeit und können bei Bedarf monatlich aufgeladen werden.

Eine besonders zeitgemäße Variante sind digitale Gutscheine. Mit diesen Gutscheinen kann der Mitarbeitende flexibel zwischen verschiedenen Tankstellenanbietern wählen. Die Einlösung erfolgt in der Regel über eine App des jeweiligen Benefit-Anbieters, was den Prozess sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Mitarbeitenden vereinfacht. Diese digitale Lösung ermöglicht es den Mitarbeitenden, den für sie bequemsten und günstigsten Anbieter zu wählen und steigert so die Attraktivität des Sachbezugs.

Fitnessstudios

Ein beliebtes Beispiel für den Sachbezug ist die Bezuschussung von Mitgliedschaften in Fitnessstudios mit bis zu 50 Euro pro Monat. Diese Unterstützung zeigt den Mitarbeitenden, dass ihre geistige und körperliche Gesundheit geschätzt wird. Regelmäßiger Sport wirkt sich positiv auf die körperliche Fitness aus und ist gleichzeitig ein hervorragendes Mittel, um Stress abzubauen und die Produktivität zu steigern.

Die Art und Weise, wie Arbeitgeber die Mitgliedschaft ihrer Mitarbeitenden in einem Fitnessstudio bezuschussen, kann variieren. Einige Fitnessstudios und -ketten bieten direkte Kooperationen mit Unternehmen an, bei denen die Mitarbeitenden vergünstigte Mitgliedschaften erhalten, wenn sie sich in einem bestimmten Studio anmelden.

Besonders flexibel sind Mitgliedschaften bei Firmenfitnessanbietern wie dem Urban Sports Club. Diese ermöglichen es den Mitarbeitenden, europaweit die unterschiedlichsten Fitness- und Wellnessangebote zu nutzen. Durch Partnerschaften mit zahlreichen Fitness- und Wellnessanbietern können die Mitarbeitenden flexibel Angebote in ihrer Nähe wahrnehmen und verschiedene Sportarten ausüben oder sich in Wellnesseinrichtungen entspannen.

Auch im Jahr 2024 kann der Arbeitgeber den Beitrag für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio bis zu einer Höhe von 50 Euro als steuerfreien Sachbezug abrechnen. Diese Maßnahme fördert nicht nur die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen, sondern trägt auch zu einer positiven Unternehmenskultur bei und steigert die Attraktivität des Arbeitgebers.

Digitale Gutscheine per App

Digitale Gutscheine sind ein weiteres Beispiel für Sachbezüge und bieten eine einfache und flexible Möglichkeit, Mitarbeitende zu unterstützen. Ein großer Vorteil dieser Lösung ist, dass die Mitarbeitenden dank der Anbieter von digitalen Gutscheinkarten aus einer Vielzahl von Partnerunternehmen wählen können, darunter Supermärkte, Drogerien und vieles mehr. So können die unterschiedlichen Bedürfnisse der Mitarbeitenden berücksichtigt und der Sachbezug flexibel für Einkäufe bei verschiedenen Anbietern eingesetzt werden.

Je nach Anbieter können die steuerfreien Gutscheine digital per App oder als aufladbare Prepaid-Karte angeboten werden. Die flexiblere Lösung sind jedoch digitale Gutscheine, die über eine App verwaltet werden. Die Gutscheine können deutschlandweit sowohl online als auch in Geschäften vor Ort eingelöst werden. Zudem können die Gutscheine bequem über das Smartphone eingelöst werden, sodass die Mitarbeiter:innen die steuerfreien Gutscheine immer griffbereit haben. Die Gutscheine müssen außerdem nicht direkt eingelöst werden, sondern können auch angespart und auf einmal eingelöst werden.

Diese modernen und flexiblen Gutscheine machen es einfach, auf die individuellen Wünsche der Mitarbeiter:innen einzugehen und gleichzeitig die steuerlichen Vorteile von Sachbezügen optimal zu nutzen.

Jobticket und ÖPNV-Zuschuss

Für Arbeitnehmer:innen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit pendeln, ist der ÖPNV-Zuschuss eine hervorragende Unterstützung. Arbeitgeber können die Nutzung des ÖPNV und des Deutschlandtickets sowohl für private als auch für dienstliche Fahrten steuerfrei bezuschussen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen müssen. Doch nicht jeder Arbeitgeber hat hierfür ausreichend finanzielle Kapazitäten. Durch Gehaltsumwandlung finanzierte Jobtickets oder Zuschüsse zu bspw. Deutschlandticket oder Monatskarte würden dann steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen. In dem Fall kann jedoch auch die Freigrenze angewandt werden. Ist der Zuschuss höher als 50 Euro, ist der übersteigende Betrag pauschalierungsfähig. Dabei kann entweder eine Pauschalierung mit 15 % unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale gewählt werden oder aber der Betrag wird ohne Anrechnung mit 25 % pauschalversteuert.

Das 49-Euro-Ticket als steuerfreier Sachbezug

Seit Mai 2023 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden das 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket) anbieten. Mit diesem Ticket können deutschlandweit alle öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden. Unternehmen haben zwei Möglichkeiten, das Ticket steuerfrei anzubieten:

  1. Mobilitätszuschuss: Arbeitgeber erstatten den Betrag des Tickets steuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass der Zuschuss zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt wird. In dem Fall können zusätzlich auch noch andere Sachbezüge bis 50 Euro monatlich steuerfrei angeboten werden. Weder Arbeitgeber noch Mitarbeitende hätten hierauf Steuern zu zahlen.
  2. Sachbezugsfreigrenze: Durch Gehaltsumwandlung finanzierte Tickets können steuerfrei über die Freigrenze von 50 Euro abgerechnet werden. Der Vorteil der ersten Variante liegt in der Gewährung des 50-Euro-Sachbezugs zusätzlich zum 49-Euro-Ticket, was die Möglichkeiten an steuerfreien Benefits und damit die Arbeitgeberattraktivität erhöht.

Zusätzlicher Rabatt auf das Jobticket

Zeitfahrkarten, die der Arbeitgeber direkt bei einem Verkehrsbetrieb erwirbt und seinen Mitarbeitenden gewährt, werden als Jobticket bezeichnet. Oftmals erhält der Arbeitgeber so attraktive Konditionen im Vergleich zum Einzelkauf durch den Mitarbeitenden. Auch für das Deutschlandticket besteht diese Möglichkeit. Der Arbeitgeber schließt in dem Fall einen Rahmenvertrag mit dem jeweiligen Verkehrsbetrieb. Sofern er das Ticket mit min. 25 % bezuschusst (d.h. zusätzlich zum Grundgehalt), wird ihm ein weiterer Rabatt von 5 % gewährt. Der Mitarbeitende müsste in dem Fall nur 34,30 Euro für das Ticket zahlen. Möchte der Arbeitgeber das Ticket vollständig steuerfrei gewähren, lägen seine Kosten bei 46,55 Euro pro Ticket anstelle der regulären 49,00 Euro.

Weitere praktische Beispiele für den Sachbezug

Neben den bereits genannten Möglichkeiten, Sachbezüge zur Unterstützung Ihrer Mitarbeitenden zu nutzen, gibt es noch viele weitere Optionen.

Gesundheit und Wohlbefinden

  • Gesundheitsgutscheine: Schenken Sie Ihren Mitarbeitenden Gutscheine für Massagen, Physiotherapie oder andere Gesundheitsdienstleistungen. Dies kann ihnen helfen, Stress abzubauen, ihre Gesundheit zu fördern und die Motivation zu steigern.
  • Ernährungsgutscheine: Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden den Kauf von frischen und gesunden Lebensmitteln mit Gutscheinen für Supermärkte oder Bio-Läden. Dies kann ihre Ernährung verbessern und das allgemeine Wohlbefinden steigern.

Freizeit und Entspannung

  • Gutscheine für Freizeitaktivitäten: Unterstützen Sie die Freizeitgestaltung mit Gutscheinen für Sportveranstaltungen, Konzerte oder Kino- oder Theatergutscheine. Dies kann ihnen helfen, Stress abzubauen und ihre mentale Gesundheit zu stärken.
  • Aufmerksamkeiten: Schenken Sie Ihren Mitarbeitenden zu Geburtstagen, Jubiläen oder anderen besonderen Anlässen kleine Aufmerksamkeiten. Arbeitgeber können mit Aufmerksamkeiten einem steuerfreien Geschenk von bis zu 60 Euro eine Freude zu bereiten. Der Betrag kann auch mehrmals im Jahr genutzt werden. Wichtig ist lediglich, dass es anlassbezogen ist. Dies ist zusätzlich zum herkömmlichen 50-Euro-Sachbezug möglich.

Sie haben noch Fragen zum Sachbezug für Ihre Mitarbeitenden? Unsere Benefit-Expert:innen beraten Sie gerne.

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Zuletzt aktualisiert: 26. Juni 2024