Mehr Netto vom Brutto

Was sich ändert und für wen

LOFINO Redaktion
Lesezeit: Minuten | Aktualisiert: 18. Juni 2026

2026 bringt eine Reihe von Anpassungen bei Steuern und Sozialversicherung. Die Nachricht klingt gut: Grundfreibetrag rauf, Mindestlohn rauf, Pendlerpauschale vereinheitlicht. Aber: Wer mehr als 5.812 Euro brutto im Monat verdient, zahlt durch gestiegene Beitragsbemessungsgrenzen mehr Kranken- und Pflegeversicherung — und hat am Ende weniger Netto als erwartet. Steuerfreie Benefits bleiben der einzige Hebel, den Arbeitgebende für alle Einkommensgruppen gleichmäßig einsetzen können.

Das Wichtigste auf einen Blick

Was ändert sich 2026?

  • Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro (+252 Euro gegenüber 2025). Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt steuerfrei.
  • Der Mindestlohn erhöht sich auf 13,90 Euro pro Stunde (+1,08 Euro). Die Minijob-Grenze steigt entsprechend auf 603 Euro monatlich.
  • Die Pendlerpauschale wird auf einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer angehoben.
  • Der KV-Zusatzbeitrag steigt auf durchschnittlich 2,9 % (+0,4 Prozentpunkte).
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 5.812,50 Euro monatlich — wer mehr verdient, zahlt auf diesen Mehrbetrag volle Beiträge.
  • Der steuerfreie Sachbezug bleibt unverändert bei 50 Euro pro Monat.
  • Der maximale Essenszuschuss steigt auf 7,67 Euro pro Arbeitstag (2025: 7,50 Euro).

Wer bekommt 2026 wirklich mehr Netto — und wer nicht?

Das hängt stark vom Bruttoeinkommen ab.

Geringverdiener und Mindestlohnempfänger:innen profitieren klar: Der Sprung von 12,82 auf 13,90 Euro Stundenlohn ist der größte Mindestlohnanstieg seit Jahren. Wer 40 Stunden pro Woche arbeitet, verdient damit rund 180 Euro brutto mehr im Monat.

Mittlere Einkommen (2.000–5.000 Euro brutto) gewinnen durch den höheren Grundfreibetrag und den Ausgleich der kalten Progression — aber weniger als erwartet. Laut einer DATEV-Berechnung bleiben bei einem Monatsbrutto von 4.500 Euro netto gerade einmal 3,58 Euro mehr übrig.

Gutverdiener:innen (ab ca. 5.800 Euro brutto) können 2026 trotz unverändertem Gehalt weniger Netto haben: Die gestiegene Beitragsbemessungsgrenze bedeutet, dass mehr Gehalt der vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragspflicht unterliegt. Ein Single mit 9.000 Euro Monatsbrutto hat laut Berechnungen bis zu 464 Euro weniger im Jahr.

Warum reichen gesetzliche Anpassungen nicht aus?

Das Grundproblem bleibt: Klassische Gehaltserhöhungen sind teuer und kommen beim Mitarbeitenden nur halb an.

Eine Brutto-Gehaltserhöhung von 100 Euro kostet den Arbeitgebenden rund 120 Euro — inklusive Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Beim Mitarbeitenden kommen je nach Steuerklasse nur 50–65 Euro netto an. Für Gutverdiener:innen, deren Gehalt über der BBG liegt, wird es noch ungünstiger: Zusätzliche Bruttobestandteile werden voll besteuert, ohne dass die Sozialversicherung gedeckelt.

Steuerfreie Benefits umgehen diesen Mechanismus vollständig. Was steuerfrei gewährt wird, kommt zu 100 % beim Mitarbeitenden an — unabhängig von Steuerklasse und Einkommenshöhe.

Was ist Nettolohnoptimierung?

Unter Nettolohnoptimierung versteht man Maßnahmen, mit denen das Nettoeinkommen der Mitarbeitenden erhöht werden kann, ohne dass der Bruttolohn - und damit das steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgelt - in gleichem Maße angehoben werden muss.

Ein zentrales Instrument sind dabei steuerfreie oder pauschal versteuerte Benefits, die die Mitarbeitenden direkt entlasten, z.B. durch Sachbezüge, Mobilitätszuschüsse oder Essenszuschüsse. Für Arbeitgeber bedeutet dies: höhere Mitarbeiterzufriedenheit bei gleichzeitig geringeren Lohnnebenkosten im Vergleich zur klassischen Gehaltserhöhung.

Welche Benefits bringen 2026 am meisten?

Im Folgenden stellen wir sechs steuerbegünstigte Benefits vor, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer*innen besonders attraktiv sind. Sie unterscheiden sich in Aufwand, Wirkung und Zielgruppenorientierung und lassen sich flexibel kombinieren.

1. Sachbezüge: Die monatliche 50-Euro-Chance

Unverändert und beliebt: Gutscheinkarten, Prepaid-Karten oder digitale Guthaben bis 50 Euro monatlich sind vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei. Pro Jahr sind das 600 Euro netto — ohne Abzüge, für alle Einkommensgruppen gleich wirksam.

Praxistipp: Nutzen Sie ein digitales Gutscheinsystem, das es Mitarbeitenden ermöglicht, selbst zu entscheiden, wofür sie monatlich diese 50 Euro einsetzen möchten. Die Flexibilität wird von den Beschäftigten besonders geschätzt, während der administrative Aufwand für den Arbeitgeber minimal bleibt.

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2. Essenszuschuss: bis 7,67 Euro pro Arbeitstag

Der neue Sachbezugswert für 2026 erhöht den maximalen steuerfreien Essenszuschuss auf 7,67 Euro täglich (4,57 Euro Sachbezugswert + 3,10 Euro steuerfreier Arbeitgeberzuschuss). Bei 15 Arbeitstagen im Monat sind das 115,05 Euro bzw. rund 1.380 Euro netto pro Jahr.

Wichtig zu beachten: Essenszuschüsse dürfen grundsätzlich nur an Arbeitstagen gewährt werden, die vom Arbeitgeber zu dokumentieren sind. Die Finanzverwaltung verzichtet auf die Dokumentation, wenn bei einer 5-Tage-Woche nicht mehr als 15 digitale Essensmarken pro Monat und Mitarbeiter/in ausgegeben werden.

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3. Mobilitätsbudget: Nachhaltig und kosteneffizient

Mobilitätslösungen bieten besonders attraktive steuerliche Vorteile:

  • Jobticket oder ÖPNV-Zuschuss: Steuerfreie Übernahme der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel
  • Fahrtkostenzuschüsse: pauschal mit 15 % Lohnsteuer besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte
  • Fahrrad-Leasing: Die Dienstrad-Überlassung mit 0,25% Versteuerung des Listenpreises als geldwerter Vorteil
  • Tankgutscheine: Als Teil der monatlichen Sachbezüge

Beispiel: Eine Mitarbeiterin, die das Deutschlandticket für 58 Euro im Monat nutzt, kann diesen Betrag steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet bekommen. Für die Mitarbeiterin bedeutet das eine Ersparnis von 58 Euro monatlich, ohne dass diese Leistung in das zu versteuernde Einkommen einfließt. Eine attraktive Möglichkeit, um die Pendelkosten effizient und nachhaltig zu gestalten.

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4. Betriebliche Altersvorsorge: Langfristig vorsorgen

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bleibt ein Klassiker unter den Benefits.

Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung können steuerfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden — 2026 sind das bis zu 676 Euro monatlich. Bis zu 4 % sind zusätzlich sozialabgabenfrei. Arbeitgebende sind verpflichtet, Entgeltumwandlungen mit mindestens 15 % zu bezuschussen. Die bAV ist besonders für Mitarbeitende attraktiv, die langfristig Vermögen aufbauen wollen — und für Unternehmen ein wirksames Bindungsinstrument.

Wichtig: Diese Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden — oder als Entgeltumwandlung mit dem Pflicht-Zuschuss von mindestens 15 %. Nur dann greift die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit.

Benefit-Guide: Vorsorge

5. Kindergartenzuschuss: Attraktiv für Familien

Der steuerfreie Zuschuss zu Kindergartenkosten ist besonders für Mitarbeitende mit kleinen Kindern attraktiv und kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf signifikant verbessern. Die gesamten Kosten für die Kinderbetreuung von nicht schulpflichtigen Kindern (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) können steuerfrei vom Arbeitgeber übernommen werden.

Hinweis: Diese Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Außerdem gilt die Steuerfreiheit nur für nicht-schulpflichtige Kinder; sobald das Kind eingeschult ist, entfällt die Begünstigung.

Ratgeber Kita-Zuschuss

6. Erholungsbeihilfen: Mehr Erholung ermöglichen

Arbeitgeber können jährlich steuerlich begünstigte Erholungsbeihilfen gewähren:

  • 156 Euro für den Arbeitnehmer selbst
  • 104 Euro für den Ehepartner
  • 52 Euro pro Kind

Diese Beihilfen werden mit 25% pauschal versteuert und sind sozialversicherungsfrei, wenn sie tatsächlich für Erholungszwecke verwendet werden.

Wichtig: Nachweise, also Belege und Quittungen, aufbewahren.

LOFINO Erholungsbeihilfe Ratgeber

Gehaltserhöhung vs. Benefits – eine Gegenüberstellung

Um die Vorteile von Benefits gegenüber klassischen Gehaltserhöhungen zu verdeutlichen, hier ein konkreter Vergleich:

Dazu schauen wir uns 3 Maßnahmen an, die aufgrund ihrer Höhe gut miteinander vergleichbar sind - 100€ Brutto-Gehalsterhöhung, 50€ steuerfreier Sachbezug und 112,50€ Essenszuschuss.

Maßnahme Kosten für Arbeitgeber Netto-Mehrwert für Mitarbeitende
Gehaltserhöhung 100€ brutto
(steuer- und sozialversicherungspflichtig)
ca. 120€
inkl. AG-Anteil
ca. 55€ netto
Sachbezug 50€
(steuer- und sozialversicherungsfrei)

50€ 50€ netto
Essenszuschuss 7,67 €/Tag
(4,57 Euro werden vom AG mit 25% pauschal versteuert; steuer- und sozialversicherungsfrei für AN)
132€/Monat 115€ netto

Annahmen:
Die Arbeitgeberkosten wurden im Beispiel mit dem Faktor 1,2 der Brutto-Gehaltserhöhung kalkuliert.
Für die Berechnung des Nettobetrags wurde ein durchschnittlicher Faktor von 0,55 angenommen.

Rechenbeispiel: Wie viel Netto ist durch die Kombination möglich?

Wer mehrere steueroptimierte Bausteine kombiniert, kommt schnell auf einen vierstelligen Jahresbetrag. Das folgende Beispiel zeigt eine realistische Kombination ohne bAV und Kinderbetreuungszuschuss — diese beiden kommen je nach Situation obendrauf.

Wer alle Bausteine kombiniert, kann über das Jahr deutlich mehr erreichen:

Benefit Maximaler Jahreswert (netto)
Steuerfreier Sachbezug (50 €/Mon.) 600 €
Essenszuschuss (7,67 €/Tag, 15 Tage) 1.381 €
Erholungsbeihilfe (Mitarbeitende) 156 €
bAV (Beispiel: 100 € AG-Zuschuss/Mon.) 1.200 €
Summe (ohne Kinderbetreuung) ca. 3.337 €
+ Kinderbetreuungszuschuss (bei Bedarf) bis zu Kita-Kosten

Zum Vergleich: Eine Brutto-Gehaltserhöhung, die 3.337 Euro netto bringen soll, kostet den Arbeitgebenden je nach Einkommenshöhe zwischen 6.000 und 8.000 Euro brutto. Die Benefit-Kombination kostet rund 3.500 Euro und kommt vollständig bei den Mitarbeitenden an.

Chancen für Unternehmen in 2026

Die gesetzlichen Änderungen 2026 stellen Herausforderungen dar — steigende Sozialabgaben, höhere BBG, mehr Druck auf die Lohnkostenstruktur. Gleichzeitig bieten sie einen konkreten Anlass, das eigene Vergütungsmodell neu zu denken. Unternehmen, die steueroptimierte Benefits gezielt einsetzen, können ihre Mitarbeitenden finanziell besser stellen — bei gleichen oder sogar niedrigeren Gesamtkosten.

Durchdachte Benefit-Strukturen:

  • verbessern die finanzielle Situation der Mitarbeitenden spürbar und dauerhaft
  • signalisieren Wertschätzung, die jeden Monat sichtbar ist
  • fördern langfristige Mitarbeiterbindung — besonders wichtig in Zeiten des Fachkräftemangels
  • wirken als konkretes Recruiting-Argument gegenüber größeren Wettbewerbern

Drei Fragen, die HR und Geschäftsführung jetzt stellen sollten:

  • Ist der Essenszuschuss auf den neuen Höchstwert von 7,67 Euro angepasst?
  • Werden Sachbezug, Essenszuschuss und Erholungsbeihilfe bereits kombiniert?
  • Kennen Mitarbeitende ihre Benefits — und nutzen sie sie aktiv?

Mit einer digitalen Benefit-Plattform lassen sich alle steuerfreien Bausteine in einer Abrechnung zusammenführen, ohne manuellen Aufwand für HR und ohne Fehlerrisiko bei der Lohnsteuerprüfung.