Geringfügigkeitsgrenze
Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?
Die Geringfügigkeitsgrenze ist die monatliche Verdienstgrenze, bis zu der ein Beschäftigungsverhältnis als Minijob gilt. Für Arbeitgeber gelten dann vereinfachte Melde- und Abgabenregeln. Seit dem 1. Oktober 2022 ist sie nicht mehr fest, sondern dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Sie errechnet sich aus dem Mindestlohn, multipliziert mit 130 und dividiert durch 3, aufgerundet auf volle Euro.
Da sich der Mindestlohn regelmäßig ändert, ändert sich in der Regel auch die Geringfügigkeitsgrenze zum 1. Januar eines Jahres. Für die korrekte Lohnabrechnung sollte der aktuell gültige Betrag deshalb jährlich neu geprüft werden, statt sich auf einen fest gemerkten Wert zu verlassen.
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