Mehr Netto vom Brutto 2025

Wie Arbeitgeber mit Benefits die Nettogehälter optimieren können

Wussten Sie, dass ein zusätzlicher Brutto-Euro in Form eines steuerfreien Benefits doppelt so viel wert sein kann wie bei einer klassischen Gehaltserhöhung?

Die Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht im Jahr 2025 verstärken diesen Effekt noch: Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung und der Beitrag zur Pflegeversicherung steigen, gleichzeitig wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben.

Diese Entwicklung zwingt Arbeitgeber mehr denn je, Wege zur Lohnoptimierung zu finden, um wettbewerbsfähig zu bleiben und den Kaufkraftverlust ihrer Mitarbeitenden auszugleichen. Erfahren Sie, welche steuerbegünstigten Benefits im Jahr 2025 besonders wirksam sind und wie Sie diese gezielt einsetzen können, um Ihren Mitarbeitenden mehr Netto vom Brutto zu ermöglichen - ein entscheidender Faktor für Motivation und Bindung in herausfordernden Zeiten.

Warum das Thema 2025 relevant ist

Der Druck auf die Arbeitgeber wächst gleich aus mehreren Richtungen: Die Inflation belastet die Budgets der Arbeitnehmenden, der Fachkräftemangel verschärft den Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende. Hinzu kommen steigende Sozialabgaben, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber belasten.

Die klassische Antwort - eine einfache Gehaltserhöhung - ist oft weniger wirksam als gedacht. Warum? Weil von jedem zusätzlichen Euro ein erheblicher Teil durch Steuern und Sozialabgaben aufgefressen wird. Hier setzen steuerbegünstigte Benefits an, die für beide Seiten eine Win-Win-Situation schaffen können.

Das Ziel dieses Artikels ist es, Ihnen als Arbeitgeber konkrete Handlungsempfehlungen zu geben, wie Sie Ihre Vergütungsmodelle 2025 so gestalten können, dass sie:

  • Die Nettogehälter Ihrer Mitarbeitenden spürbar verbessern
  • Die Mitarbeiterbindung und -motivation stärken
  • Gleichzeitig die Arbeitgeberkosten im Rahmen halten

Gesetzliche Änderungen 2025 im Überblick

Um die richtigen Strategien zu entwickeln, ist ein Blick auf die wichtigsten gesetzlichen Änderungen 2025 unerlässlich:

Entlastungen ab 2025

Auf Arbeitnehmerseite finden sich 2025 einige Entlastungen:

  • Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 12.096 Euro
  • Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 9.600 Euro
  • Das Kindergeld steigt um 5 Euro im Monat
  • Der Mindestlohn steigt auf 12,82 je Stunde (brutto)

Zusätzliche Belastungen

Dem gegenüber stehen folgende Belastungen für Arbeitnehmer*innen:

  • Der durchschnittliche Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag steigt von 1,7% auf 2,5%
  • Weitere Sozialversicherungsbeiträge verzeichnen moderate Erhöhungen
  • Gestiegene, bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)

Diese Veränderungen wirken sich auf die verschiedenen Beschäftigtengruppen unterschiedlich aus: Geringverdiener profitieren vom gestiegenen Grundfreibetrag und dem geringfügig gestiegenen Mindestlohn. Die Mehrbelastungen sind spürbar für mittlere Einkommensgruppen, während Spitzenverdiener insbesondere durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze betroffen sind.

Für die Arbeitgeber bedeutet eine Erhöhung des Mindestlohns jedoch gleichzeitig eine Erhöhung der Abgaben. In Verbindung mit den steigenden Sozialabgaben und der jährlichen Erhöhung der BBG bedeutet dies für Arbeitgeber, dass auch die Lohnnebenkosten steigen, während gleichzeitig der Druck zunimmt, die Nettolöhne der Mitarbeitenden zu verbessern. Eine schwierige Situation - der mit einer intelligenten Vergütungsstrategie begegnet werden kann.

Smarte Vergütungsstrategien für Arbeitgeber

Warum nicht einfach mehr Gehalt?

Wer die Kaufkraft von Mitarbeitenden stärken möchte, denkt häufig zuerst an eine klassische Gehaltserhöhung. Ziel ist eine sogenannte Nettolohnerhöhung – also mehr Geld auf dem Konto der Mitarbeitenden nach Steuern und Abgaben. Doch genau hier liegt die Herausforderung: Um eine spürbare Erhöhung des Nettolohns zu erreichen, muss das Bruttogehalt oft deutlich stärker steigen. Denn Steuern und Sozialabgaben schmälern den Effekt erheblich – von 100 € Bruttolohnerhöhung kommen im Schnitt nur etwa 55 € netto an. Für den Arbeitgeber entstehen dabei Gesamtkosten von rund 120 € (siehe Rechnung unten).

Eine effizientere Alternative bieten steuerfreie oder steuerbegünstigte Benefits. Sie sorgen für einen vergleichbaren oder sogar höheren Nettoeffekt – bei gleichzeitig deutlich geringeren Arbeitgeberkosten.

Was ist Nettolohnoptimierung?

Unter Nettolohnoptimierung versteht man Maßnahmen, mit denen das Nettoeinkommen der Mitarbeitenden erhöht werden kann, ohne dass der Bruttolohn - und damit das steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgelt - in gleichem Maße angehoben werden muss.

Ein zentrales Instrument sind dabei steuerfreie oder pauschal versteuerte Benefits, die die Mitarbeitenden direkt entlasten, z.B. durch Sachbezüge, Mobilitätszuschüsse oder Essenszuschüsse. Für Arbeitgeber bedeutet dies: höhere Mitarbeiterzufriedenheit bei gleichzeitig geringeren Lohnnebenkosten im Vergleich zur klassischen Gehaltserhöhung.

Warum steuerfreie Benefits eine Win-Win-Situation schaffen

Steuerfreie oder pauschal versteuerte Benefits sind ein zentrales Element der Nettolohnoptimierung. Sie erhöhen das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers, ohne dass Steuern und Sozialabgaben in voller Höhe anfallen - und entlasten gleichzeitig den Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten.

Ein Euro als steuerfreier Benefit ist oft deutlich wirksamer als ein Euro mehr Bruttogehalt.

Doch welche Benefits lohnen sich besonders?

Die besten Benefits für 2025

Im Folgenden stellen wir sechs steuerbegünstigte Benefits vor, die im Jahr 2025 sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer*innen besonders attraktiv sind. Sie unterscheiden sich in Aufwand, Wirkung und Zielgruppenorientierung und lassen sich flexibel kombinieren.

1. Sachbezüge: Die monatliche 50-Euro-Chance

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden monatlich Sachbezüge bis zu einem Wert von 50 Euro steuerfrei zukommen lassen. Diese können in Form von Gutscheinen, Prepaid-Karten oder digitalen Gutscheinkarten gewährt werden.

Praxistipp: Nutzen Sie ein digitales Gutscheinsystem, das es Mitarbeitenden ermöglicht, selbst zu entscheiden, wofür sie monatlich diese 50 Euro einsetzen möchten. Die Flexibilität wird von den Beschäftigten besonders geschätzt, während der administrative Aufwand für den Arbeitgeber minimal bleibt.

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2. Essenszuschüsse: Täglich sparen

Essenszuschüsse gehören zu den beliebtesten Benefits. Sie können als Restaurantschecks, Essensmarken oder Zuschüsse zur Kantinenverpflegung gewährt werden. Sie können bis zu 7,50 Euro pro Arbeitstag bezuschussen, wobei 3,10 Euro sogar komplett steuerfrei sind. 4,40 Euro werden pauschal mit 25 % versteuert.

Wichtig zu beachten: Essenszuschüsse dürfen grundsätzlich nur an Arbeitstagen gewährt werden, die vom Arbeitgeber zu dokumentieren sind. Die Finanzverwaltung verzichtet auf die Dokumentation, wenn bei einer 5-Tage-Woche nicht mehr als 15 digitale Essensmarken pro Monat und Mitarbeiter/in ausgegeben werden.

Rechenbeispiel: Bei maximal 15 Tagen pro Monat ergibt sich so folgende Rechnung: 7,50 € × 15 Tage × 12 Monate = 1.350 € pro Jahr steuerfreies Gehaltsextra.

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3. Mobilitätslösungen: Nachhaltig und kosteneffizient

Mobilitätslösungen bieten besonders attraktive steuerliche Vorteile:

  • Jobticket oder ÖPNV-Zuschuss: Steuerfreie Übernahme der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel
  • Fahrtkostenzuschüsse: pauschal mit 15 % Lohnsteuer besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte
  • Fahrrad-Leasing: Die Dienstrad-Überlassung mit 0,25% Versteuerung des Listenpreises als geldwerter Vorteil
  • Tankgutscheine: Als Teil der monatlichen Sachbezüge

Beispiel: Eine Mitarbeiterin, die das Deutschlandticket für 58 Euro im Monat nutzt, kann diesen Betrag steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet bekommen. Für die Mitarbeiterin bedeutet das eine Ersparnis von 58 Euro monatlich, ohne dass diese Leistung in das zu versteuernde Einkommen einfließt. Eine attraktive Möglichkeit, um die Pendelkosten effizient und nachhaltig zu gestalten.

LOFINO Mobilitätsbudget Ratgeber Mobilitätsbudget

4. Betriebliche Altersvorsorge: Langfristig vorsorgen

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bleibt ein Klassiker unter den Benefits.

Besonders attraktiv: In der Ansparphase sind die Arbeitgeberbeiträge in die bAV (Direktversicherung, Pensionskasse/-fonds) steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie unterhalb der folgenden Grenzen liegen: Bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung können steuerfrei und bis zu 4% sozialabgabenfrei gezahlt werden.

Wichtig: Die betriebliche Altersvorsorge wird besonders vorteilhaft, wenn der Arbeitgeber über den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss von 15 % hinaus zusätzliche Beiträge leistet, denn sie verbessern die Rentabilität der bAV erheblich.

Benefit-Guide: Vorsorge

5. Kindergartenzuschuss: Attraktiv für Familien

Der steuerfreie Zuschuss zu Kindergartenkosten ist besonders für Mitarbeitende mit kleinen Kindern attraktiv und kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf signifikant verbessern. Die gesamten Kosten für die Kinderbetreuung von nicht schulpflichtigen Kindern (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) können steuerfrei vom Arbeitgeber übernommen werden.

Hinweis: Diese Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Ratgeber Kita-Zuschuss

6. Erholungsbeihilfen: Mehr Erholung ermöglichen

Arbeitgeber können jährlich steuerlich begünstigte Erholungsbeihilfen gewähren:

  • 156 Euro für den Arbeitnehmer selbst
  • 104 Euro für den Ehepartner
  • 52 Euro pro Kind

Diese Beihilfen werden mit 25% pauschal versteuert und sind sozialversicherungsfrei, wenn sie tatsächlich für Erholungszwecke verwendet werden.

Wichtig: Nachweise, also Belege und Quittungen, aufbewahren.

LOFINO Erholungsbeihilfe Ratgeber

Gehaltserhöhung vs. Benefits – eine Gegenüberstellung

Um die Vorteile von Benefits gegenüber klassischen Gehaltserhöhungen zu verdeutlichen, hier ein konkreter Vergleich:

Dazu schauen wir uns 3 Maßnahmen an, die aufgrund ihrer Höhe gut miteinander vergleichbar sind - 100€ Brutto-Gehalsterhöhung, 50€ steuerfreier Sachbezug und 112,50€ Essenszuschuss.

Maßnahme Kosten für Arbeitgeber Netto-Mehrwert für Mitarbeitende
Gehaltserhöhung 100€ brutto
(steuer- und sozialversicherungspflichtig)
ca. 120€
inkl. AG-Anteil
ca. 55€ netto
Sachbezug 50€
(steuer- und sozialversicherungsfrei)

50€ 50€ netto
Essenszuschuss 7,50€/Tag
(4,40 Euro werden vom AG mit 25% pauschal versteuert; steuer- und sozialversicherungsfrei für AN)
129€/Monat 112,50€ netto
Brutto-Netto-Vergleich verschiedener Maßnahmen
Brutto-Netto-Vergleich verschiedener Maßnahmen

Annahmen:
Die Arbeitgeberkosten wurden im Beispiel mit dem Faktor 1,2 der Brutto-Gehaltserhöhung kalkuliert.
Für die Berechnung des Nettobetrags wurde ein durchschnittlicher Faktor von 0,55 angenommen.

Chancen für Unternehmen in 2025

Die gesetzlichen Änderungen 2025 stellen Unternehmen vor Herausforderungen, bieten aber auch die Chance, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Steuerfreie und steuerbegünstigte Benefits sind dabei ein entscheidender Hebel, um den Mitarbeitenden effektiv mehr Netto vom Brutto zu ermöglichen.

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels und steigender Lebenshaltungskosten können durchdachte Benefit-Systeme zu einem wichtigen Wettbewerbsvorteil werden. Sie verbessern nicht nur die finanzielle Situation der Mitarbeitenden, sondern signalisieren auch Wertschätzung und fördern die langfristige Mitarbeiterbindung.

Handeln Sie jetzt: Überprüfen Sie Ihre bestehenden Vergütungsmodelle, identifizieren Sie Potenziale für steueroptimierte Benefits und entwickeln Sie eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Unternehmen. Die Investition in eine professionelle Beratung macht sich in der Regel schon nach kurzer Zeit bezahlt.

Nutzen Sie die Chancen des Jahres 2025, um Ihr Unternehmen im Wettbewerb um die besten Talente optimal zu positionieren - mit Benefits, die Ihnen und Ihren Mitarbeitenden einen echten Mehrwert bieten.

Zuletzt aktualisiert: 08. April 2025