Die richtige Höhe des Mobilitätsbudgets

Orientierung für Finance und HR mit Tipps und Rechenbeispielen

LOFINO Redaktion | Benefit-Expert*innen
Lesezeit: Minuten | Aktualisiert: 02. September 2026

Ein Mittelklasse-Dienstwagen kostet den Arbeitgeber 700 bis 1.100 Euro im Monat. Beim Mobilitätsbudget verhandeln HR und Finance oft ohne verlässlichen Referenzwert. Dabei gibt es verschiedene Wege, die korrekte Höhe zu ermitteln.

Was ein Mobilitätsbudget grundsätzlich ist und wie es funktioniert, erklärt der Einführungsartikel zum Mobilitätsbudget.

Was hat sich 2026 geändert

  • Deutschlandticket-Preis gestiegen: von 58 € (2025) auf 63 € seit Januar 2026.
  • 25-%-Pauschalregelung endgültig vom Tisch: Die im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 vorgesehene einheitliche Pauschalversteuerung bis 2.400 Euro wurde bereits im Oktober 2024 gestrichen.
  • Praxiswerte aktualisiert: Budgetstufen an aktuelle Marktbeobachtung angepasst.

Wie hoch darf ein Mobilitätsbudget sein?

Eine einheitliche gesetzliche Obergrenze für die Höhe eines Mobilitätsbudgets gibt es nicht. Das Mobilitätsbudget ist ein flexibler Benefit, mit dem Mitarbeitenden verschiedene Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt werden können, zum Beispiel in Form eines ÖPNV-Zuschusses, eines Sachbezugs, eines Fahrtkostenzuschusses oder pauschal versteuerter Bestandteile. Diese haben jeweils eigene steuerliche Grenzen. Die sinnvolle Höhe richtet sich somit nicht nach einem gesetzlichen Wert, sondern nach dem Ziel, der Zielgruppe und der Zusammensetzung des Budgets.

In der Praxis nutzen Unternehmen häufig folgende Budgetstufen als erste Planungsgrößen:

  • Bis 50 Euro monatlich als niedrigschwelliger Einstieg, wenn der Sachbezugsanteil des Budgets die 50-Euro-Freigrenze ausschöpfen soll
  • 60 bis 150 Euro monatlich für ein breiter nutzbares Budget, das mehrere Verkehrsmittel abdeckt
  • 300 bis 600 Euro monatlich oder mehr als Alternative zum Dienstwagen, abhängig vom bisherigen Fahrzeugsegment

Und was ist mit dem Jahressteuergesetz 2024?

Im Jahr 2024 gab es einen Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2024, der eine einheitliche Pauschalversteuerung von 25 % für Mobilitätsbudgets bis 2.400 Euro pro Jahr vorsah. Dieser Vorstoß wurde jedoch im Oktober 2024 gestrichen. Wer diesen Wert noch als aktuelle Rechtslage angibt, bezieht sich auf veraltete Informationen.

Welche Faktoren bestimmen die Höhe?

Die Gründe für die große Spannweite werden durch vier Faktoren erklärt:

  • Ziel des Budgets: Ein kleines steueroptimiertes Extra für alle Mitarbeitenden erfordert eine andere Logik als ein Ersatz für den Dienstwagen.
  • Zielgruppe: Präsenzteams mit langen Pendelwegen haben andere Bedürfnisse als hybride Teams oder Mitarbeitende im Homeoffice.
  • Mobilitätsangebot am Standort: In Städten mit gut ausgebautem ÖPNV reicht oft ein geringeres Budget, weil der ÖPNV-Anteil einen großen Teil der Wege abdeckt. In ländlichen Regionen, in denen die Menschen hauptsächlich mit dem Auto unterwegs sind, steigt der Betrag. Steuerfreie ÖPNV-Zuschüsse können – bei erfüllten Voraussetzungen – ohne allgemeine betragsmäßige Obergrenze gewährt werden.
  • Bisherige Mobilitätskosten: Wer einen Dienstwagen ersetzt, orientiert sich an dessen tatsächlich anfallenden Kosten auf Arbeitgeberseite.

Welche Budgethöhe passt zu welchem Ziel?

Die folgende Matrix ordnet die Praxiswerte den typischen Zielen und Zielgruppen zu. Sie dient als erste Orientierung, bevor wir später auf Details zu Dienstwagen-Szenarien und Steuerlogik zu sprechen kommen.

Ziel Zielgruppe Budgetspanne
Kleines steueroptimiertes Extra Gesamte Belegschaft bis 50 €/Monat
Flexible Alltagsmobilität Hybride Teams, gute ÖPNV-Anbindung 60–150 €/Monat
Pendlerentlastung Präsenzteams mit langen Arbeitswegen 60–150 €/Monat
Downsizing statt Komplettumstieg Dienstwagenberechtigte, kleinere Fahrzeugklasse 200–400 €/Monat (Differenzbetrag)
Vollständiger Dienstwagen-Ersatz Dienstwagenberechtigte Rollen 300–600 €/Monat oder mehr

Einheitliche Budgets sind einfacher zu kommunizieren. Gestaffelte Budgets treffen den tatsächlichen Bedarf jedoch oft genauer. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt zur Budgetlogik weiter unten.

Wie hoch sollte das Budget für dienstwagenberechtigte Mitarbeitende sein?

Für dienstwagenberechtigte Rollen ist die Ausgangsrechnung der bisherige Fahrzeugkostensatz – also die TCO (Total Cost of Ownership) – statt der reinen Leasingrate.

TCO-Rechnung: Mittelklasse-Dienstwagen als Mobilitätsbudget

Kostenposition Wert
Leasing, Versicherung, Wartung, Kraftstoff (TCO Mittelklasse-Dienstwagen) 700–1.100 €/Monat
Ausschöpfungsquote bei 1:1-Weitergabe als Budget (Ø) 60–75 %
Effektive Kosten als Mobilitätsbudget 420–825 €/Monat

Wenn der bisherige Fahrzeugkostensatz 1:1 als Mobilitätsbudget weitergegeben wird, zeigt sich in der Praxis ein wichtiger Effekt: Die Mitarbeitenden rufen im Durchschnitt nicht den vollen Betrag ab. Dadurch entstehen effektiv die oben ausgewiesenen 420 bis 825 Euro pro Monat bei gleichem Budgetrahmen.

Wichtig für die Kalkulation: Die Ausschöpfungsquote beschreibt, wie viel vom zugewiesenen Budget im Durchschnitt abgerufen wird – nicht zu verwechseln mit der Teilnahmequote, also dem Anteil der Berechtigten, die das Budget überhaupt aktiv nutzen. Die weiter unten stehenden Rechenbeispiele arbeiten mit der Ausschöpfungsquote, da alle Mitarbeitenden das Budget erhalten.

Wer den Dienstwagen nicht komplett abschaffen möchte, kann das Downsizing-Modell wählen. Die Mitarbeitenden wechseln dann in eine kleinere Fahrzeugklasse und erhalten die Differenz als Mobilitätsbudget. Dadurch sparen Arbeitgeber häufig 200 bis 400 Euro pro Fahrzeug und Monat, ohne dass die Mitarbeitenden auf einen Mobilitätsvorteil verzichten müssen. Wie dieser Übergang konkret geplant wird, beschreibt der Artikel „Dienstwagen-Downsizing mit Mobilitätsbudget”.

Rechenbeispiele aus der Praxis

Die folgenden Beispiele dienen der Orientierung — sie ersetzen keine Steuerberatung und keine unternehmensspezifische Kalkulation.

Beispiel A: Der steueroptimierte Einstieg

→ 30.000 € Jahresbudget für 50 Mitarbeitende

50 Mitarbeitende erhalten ein Budget von 50 Euro monatlich über 12 Monate:
50 × 50 € × 12 Monate = 30.000 € Jahresbudget

Dies ist geeignet, wenn die Leistung die Voraussetzungen der Sachbezugsfreigrenze erfüllt und die Mitarbeitenden möglichst einfach starten sollen. Aber auch die Bezuschussung des Deutschlandtickets für alle Mitarbeitenden ist möglich.

Beispiel B: Flexibles Budget mit mehreren Verkehrsmitteln

→ 96.300 € tatsächliche Jahreskosten für 100 Mitarbeitende statt 120.000 € bei rein nomineller Rechnung

Ein Mitarbeitender mit 100 € monatlichem Budget nutzt es in der Praxis meist gemischt, wodurch sich die tatsächlichen Arbeitgeberkosten verändern:

Baustein Betrag/Monat Steuerfrei? Lohn­neben­kosten *
ÖPNV-Zuschuss (§ 3 Nr. 15 EStG,
entspricht dem Deutschlandticket-Preis)
63 € Ja 0 €
Taxi / Carsharing 20 € Nein ≈ 4 €
E-Scooter / Mikromobilität 17 € Nein ≈ 3 €
Gesamt 100 € ≈ 7 €

Reale Arbeitgeberkosten pro Mitarbeitendem: 100 € + 7 € = 107 € statt der nominellen 100 €.

Hochgerechnet auf 100 Mitarbeitende bei einer angenommenen Ausschöpfungsquote von 75 Prozent (das heißt, alle 100 nutzen das Budget im Schnitt zu drei Vierteln):

100 × 107 € × 12 Monate = 128.400 € Arbeitgeberkosten bei vollständigem Budgetabruf
128.400 € × 0,75 = 96.300 € tatsächliche Jahreskosten

Für Finance relevant: Die Ausschöpfungsquote wirkt sich stärker auf die Gesamtkosten aus als die Lohnnebenkosten. Das heißt bei einer geringeren Ausschöpfung sinken die Kosten überproportional zur reinen Budgetsumme.

Beispiel C: Budget statt Dienstwagen

→ 108.000 € Ersparnis pro Jahr für eine Gruppe von 20 dienstwagenberechtigten Mitarbeitenden

Ausgangspunkt sind die bisherigen monatlichen Arbeitgeberkosten des Dienstwagens. Es wird jedoch nicht automatisch der volle Betrag als Budget weitergegeben. Eine typische Entscheidung: 20 dienstwagenberechtigte Mitarbeitende erhalten monatlich 400 Euro, aufgeteilt auf mehrere Bausteine.

Baustein Betrag/Monat Steuerfrei? Lohnnebenkosten *
ÖPNV-Zuschuss 100 € Ja 0 €
Sachbezug (Guthabenkarte, bis 50 €) 50 € Ja 0 €
Carsharing, Taxi, private Fahrten 250 € Nein ≈ 50 €
Gesamt 400 € ≈ 50 €

Reale Arbeitgeberkosten pro Mitarbeitendem: 400 € + 50 € = 450 € statt der nominellen 400 €.

Hochgerechnet auf die Gruppe von 20 Mitarbeitenden:

20 × 450 € × 12 Monate = 108.000 € tatsächliche Jahreskosten

Zum Vergleich:

Der bisherige Dienstwagen kostete im Durchschnitt rund 900 € pro Fahrzeug und Monat (siehe Dienstwagen-Rechnung oben) – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.

20 × 900 € × 12 Monate = 216.000 € bisherige Jahreskosten (Dienstwagen) 216.000 € − 108.000 € = 108.000 € Ersparnis pro Jahr für die Gruppe

Hinweis: Die genaue Aufteilung der Bausteine sollte vor der Einführung mit Payroll beziehungsweise Steuerberatung abgestimmt werden.

* Hinweis: Für die zusätzlichen Lohnnebenkosten wird vereinfachend mit einem Satz von rund 20 % auf die steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile gerechnet. In der Praxis liegt der tatsächliche Satz jedoch meist zwischen 18 und 25 % und ist unter anderem von den Beitragsbemessungsgrenzen, den Umlagen und der jeweiligen Personengruppe (z. B. Minijobber, Werkstudierende) abhängig.

So bestimmen HR und Finance die richtige Höhe

Ein zur Belegschaft passendes Budget entsteht in fünf Schritten:

  1. Ziel definieren: Recruiting, Pendlerentlastung, Nachhaltigkeit oder Dienstwagen-Alternative – das Ziel bestimmt die Größenordnung.
  2. Zielgruppe bestimmen: gesamte Belegschaft, Standortteams, Pendler:innen oder einzelne Rollen mit Fahrzeuganspruch.
  3. Mobilitätsangebote festlegen: ÖPNV, Deutschlandticket, Bike-Sharing, Carsharing, E-Scooter oder Bahn-Fernverkehr.
  4. Steuerlogik vor Budgetlogik prüfen: Welche Bestandteile sind steuerfrei, pauschalierbar oder unterliegen der regulären Versteuerung?
  5. Budget als Pilotprojekt testen: 6 bis 12 Monate lang laufen lassen, dann Nutzung, Kosten und Verwaltungsaufwand auswerten.

Es ist besser, nicht mit dem höchstmöglichen Betrag zu starten, sondern mit einem Betrag, der zu einem messbaren Ziel passt. Dieser lässt sich später leichter erhöhen, als eine bereits kommunizierte Summe wieder zu senken.

Einheitliches oder gestaffeltes Budget: Was ist besser?

Ein einheitliches Budget, also derselbe Betrag für alle Mitarbeitenden, ist am einfachsten zu kommunizieren und wirkt auf den ersten Blick am fairsten. Es deckt jedoch nicht die Bedürfnisse aller gleich gut: Pendler:innen mit langem Arbeitsweg haben andere Kosten als Mitarbeitende im Homeoffice oder am gut angebundenen Stadtstandort.

Ein gestaffeltes Budget, das sich nach Rolle, Standort, Pendeldistanz oder bisheriger Dienstwagenberechtigung richtet, trifft den tatsächlichen Bedarf genauer, erhöht aber den Kommunikations- und Verwaltungsaufwand. Das größere Risiko liegt in der wahrgenommenen Gerechtigkeit: Unterschiede werden nur akzeptiert, wenn die Kriterien transparent und nachvollziehbar sind, nicht wenn sie im Einzelfall ermessensbasiert entschieden werden.

Praxistipp

Staffelungskriterien vor dem Rollout festlegen und kommunizieren, nicht erst bei den ersten Rückfragen. Die weiter oben stehende Entscheidungsmatrix zeigt, wie sich Ziel und Zielgruppe auf die passende Budgetlogik auswirken. Wer mehrere Zielgruppen gleichzeitig bedienen möchte, kombiniert in der Regel ein Basisbudget für alle mit einem Zusatzbudget für klar abgegrenzte Gruppen, zum Beispiel für dienstwagenberechtigte Rollen.

Steuerliche Leitplanken 2026

Ein Mobilitätsbudget ist steuerlich gesehen kein einheitlicher Topf, sondern eine Kombination aus mehreren Bausteinen mit jeweils eigenen Regeln.

  • ÖPNV-Zuschüsse sind nach § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine betragsmäßige Begrenzung gibt es nicht.
  • Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze gilt nur für den Sachbezugs-Anteil des Budgets, nicht für die Gesamtsumme. Voraussetzung ist, dass die Leistung als echter Sachbezug ausgestaltet ist, beispielsweise in Form einer Gutschein- oder Guthabenkarte, die die Kriterien des § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllt. Eine Barauszahlung oder Überweisung auf das Gehaltskonto zählt nicht als Sachbezug und ist somit steuerpflichtig. Wichtig außerdem: Es handelt sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
  • Fahrtkostenzuschüsse für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können unter bestimmten Voraussetzungen mit 15 Prozent pauschal versteuert werden. Sie mindern jedoch den als Werbungskosten abziehbaren Betrag im Rahmen der Entfernungspauschale.
  • Privat veranlasste Taxi-, Carsharing- und Mikromobilitätsfahrten sind grundsätzlich voll steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Da sich die steuerliche Behandlung nach den enthaltenen Leistungen richtet, lohnt sich vor der Budgetentscheidung ein Abgleich mit der Payroll-Abteilung oder der Steuerberatung – insbesondere bei individuellen Budgethöhen, Gehaltsumwandlung oder gemischter privater und beruflicher Nutzung.

Wichtig: Dokumentationspflicht nicht unterschätzen

„Steuerfrei” bedeutet nicht automatisch „prüfungssicher”. ÖPNV-Zuschüsse müssen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 4 LStDV im Lohnkonto erfasst und gemäß § 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EStG gesondert auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden – inklusive entsprechender Belege wie Tickets oder Nutzungsnachweise. Bei pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschüssen muss zusätzlich dokumentiert werden, dass sich die Pauschalierung auf den Werbungskostenabzug der Mitarbeitenden auswirkt. Für erstattungsbasierte Bausteine wie Carsharing oder Taxi gilt ohnehin: Ohne lückenlosen Belegnachweis entfällt im Zweifel die steuerliche Anerkennung. Bei einer Lohnsteueraußenprüfung ist genau diese Dokumentation der erste Prüfpunkt.

Häufige Fragen

Unter den Voraussetzungen der Sachbezugsfreigrenze können bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei sein, sofern das Budget als Sachbezug – etwa in Form einer Gutschein- oder Guthabenkarte gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG – und nicht als Bargeldleistung gewährt wird.

Ja. Die 50-Euro-Grenze gilt nur für den Sachbezugsanteil. ÖPNV-Zuschüsse sind unbegrenzt steuerfrei und weitere Bausteine können pauschal oder regulär versteuert werden. Insgesamt sind deutlich höhere Budgets üblich und zulässig.

Neben dem nominellen Budget sind die tatsächliche Ausschöpfungsquote (in der Praxis häufig 60 bis 75 Prozent), die Steuerlast je Baustein, die Sozialversicherungsanteile sowie die Kosten für Anbieter und Prozesse zu berücksichtigen.

Ja, entweder als vollständiger Ersatz, der sich an den bisherigen Fahrzeugkosten orientiert, oder als Downsizing-Modell, bei dem Mitarbeitende in eine kleinere Fahrzeugklasse wechseln und die Differenz als Budget erhalten.

Nein, üblich sind entweder der monatliche Verfall oder ein Übertrag ins Folgemonat. Beides ist arbeitgeberseitig frei gestaltbar und sollte vor der Einführung klar kommuniziert werden.

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