Alles zum steuerfreien Gesundheitszuschuss 2026
Steuerfreiheit, Voraussetzungen und Bedeutung für Mitarbeitende und Arbeitgeber
Der Gesundheitsbonus erlaubt es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden bis zu 600 Euro pro Jahr für zertifizierte Präventionskurse zu zahlen – vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei. Dieser Leitfaden zeigt, welche Voraussetzungen dafür gelten, welche Maßnahmen förderfähig sind und wie sich der Gesundheitsbonus vom Sachbezug für Firmenfitness abgrenzt.
Das Wichtigste zusammengefasst
- Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden bis zu 600 Euro pro Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei für Gesundheitsfördermaßnahmen gewähren.
- Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 3 Nr. 34 EStG in Verbindung mit den Präventionsleitlinien der gesetzlichen Krankenkassen nach §§ 20, 20b SGB V.
- Im Gegensatz zu vielen anderen Benefits fällt keine Pauschalsteuer an – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Betrag vollständig steuerfrei.
- Voraussetzung sind eine zertifizierte Maßnahme (ZPP-Prüfsiegel) und die Zusätzlichkeit zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
- Der Gesundheitsbonus ist zweckgebunden und lässt sich parallel zum Sachbezug für Firmenfitness (50-Euro-Freigrenze) nutzen.
Update 2026: Höchstbetrag bleibt unverändert
Der Freibetrag von 600 Euro gemäß § 3 Nr. 34 EStG wurde für das Jahr 2026 nicht angepasst. Arbeitgeber, die den Gesundheitsbonus bereits nutzen, können ihre Prozesse unverändert weiterlaufen lassen, da die Zertifizierungsanforderungen der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) unverändert gelten.
Was ist der steuerfreie Gesundheitsbonus?
Der Gesundheitsbonus ist eine freiwillige Zusatzleistung, mit der Arbeitgeber die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden fördern können, ohne dass darauf Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Die Rechtsgrundlage ist § 3 Nr. 34 EStG. Bis zu 600 Euro pro Kalenderjahr und Mitarbeitendem bleiben steuerfrei, sofern die geförderte Maßnahme den Anforderungen der §§ 20, 20b SGB V entspricht, d. h., sofern sie als zertifizierter Präventionskurs anerkannt ist.
Der entscheidende Unterschied zu vielen anderen steuerfreien Leistungen: Es fällt keine Pauschalsteuer an. Während die Erholungsbeihilfe beispielsweise mit 25 % pauschal versteuert wird, ist der Gesundheitsbonus bei Einhaltung der Voraussetzungen vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei – für Arbeitgeber und Mitarbeitende gleichermaßen.
Was fällt unter den Gesundheitsbonus?
Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen, die nach dem Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenkassen zertifiziert sind. Dieser unterscheidet vier Handlungsfelder:
- Bewegung: Rückenschule, Yoga mit Präventionscharakter, Nordic Walking
- Ernährung: Ernährungsberatung zur Gewichtsreduktion oder für einen gesünderen Berufsalltag
- Stressbewältigung und Entspannung: Resilienztraining, Achtsamkeitskurse, progressive Muskelentspannung
- Suchtmittelkonsum: Programme zur Tabakentwöhnung oder zum reflektierten Umgang mit Alkohol
Nicht förderfähig sind normale Fitnessstudio-Mitgliedschaften ohne zertifizierte Kurse, Wellness-Angebote wie Massagen oder Saunabesuche sowie Freizeitsport ohne ZPP-Zertifizierung
Unser Tipp: Prüfen Sie die Zertifizierung vor der Auszahlung
Lassen Sie sich die ZPP-Kursnummer der Maßnahme mit dem Beleg einreichen und gleichen Sie diese vor der Auszahlung mit der ZPP-Kursdatenbank ab. So ersparen Sie sich nachträgliche Korrekturen, falls ein Kurs die Zertifizierungsanforderungen doch nicht erfüllen sollte.
Wer bekommt den Gesundheitsbonus?
Freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers
Der Gesundheitsbonus ist eine freiwillige Leistung, auf die Mitarbeitende keinen gesetzlichen Anspruch haben. Arbeitgeber können selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie den Bonus anbieten (bis zur Grenze von 600 Euro). Um Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist eine Regelung üblich, die allen Mitarbeitenden gleichermaßen offensteht.
Welche steuerlichen Regelungen gibt es für den Gesundheitsbonus?
Vollständige Steuerfreiheit statt Pauschalversteuerung
Im Gegensatz zur Erholungsbeihilfe (25 % Pauschalsteuer) oder vielen Sachbezugsformen unterliegt der Gesundheitsbonus keiner Besteuerung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Für den CFO ist Folgendes relevant: Der Betrag ist als Betriebsausgabe vollständig absetzbar und erzeugt keine zusätzlichen Lohnnebenkosten.
Voraussetzungen für den Gesundheitsbonus
Für die Steuerfreiheit müssen zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
- Zertifizierung: Die Maßnahme muss nach dem Leitfaden Prävention zertifiziert sein (ZPP-Prüfsiegel).
- Zusätzlichkeit: Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – eine Gehaltsumwandlung schließt die Steuerfreiheit aus.
Wann ist der Gesundheitsbonus steuerfrei?
Der Gesundheitsbonus ist steuerfrei, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind und der Betrag von 600 Euro pro Kalenderjahr und Mitarbeitendem nicht überschritten wird. Wird diese Grenze überschritten, ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig – anders als bei Freigrenzen, bei denen bereits die geringste Überschreitung den Gesamtbetrag steuerpflichtig macht.
Rechenbeispiel
Ein Mitarbeiter bucht im Jahr zwei zertifizierte Kurse: ein Rückenschulprogramm für 240 Euro und einen Achtsamkeitskurs für 180 Euro, insgesamt also 420 Euro.
Da beide Kurse zertifiziert sind, der Zuschuss zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird und die Grenze von 600 Euro nicht überschritten ist, bleiben die vollen 420 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Für den Arbeitgeber und den Mitarbeiter entstehen keine zusätzlichen Abgaben.
Zum Vergleich: Eine Gehaltserhöhung um denselben Betrag würde durch Lohnsteuer und Sozialabgaben spürbar geschmälert.
Weitere Fragen
Muss die Zertifizierung bei jedem Kurs erneut geprüft werden?
Ja, denn die ZPP-Zertifizierung gilt kursspezifisch und zeitlich begrenzt. Ein Kurs, der bereits früher zertifiziert wurde, kann bei einer erneuten Prüfung anders bewertet werden.
Gilt der Freibetrag pro Mitarbeitendem oder pro Familie?
Der Freibetrag von 600 Euro gilt pro Mitarbeitendem und Kalenderjahr.
Welche Vorteile bietet der Gesundheitsbonus?
Vorteile für Mitarbeitende
- Volle Förderung ohne steuerliche Abzüge
- Freie Wahl innerhalb der vier zertifizierten Handlungsfelder
- Unterstützung bei Themen, die im Alltag oft zu kurz kommen wie Stressbewältigung, Ernährung und Bewegung
Vorteile für Arbeitgeber
- Vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei, keine Lohnnebenkosten
- Als Betriebsausgabe absetzbar
- Sichtbares, glaubwürdiges Signal für Gesundheitsförderung im Unternehmen
- Kombinierbar mit anderen Benefits wie dem Sachbezug für Firmenfitness
FAQ
Pro Kalenderjahr und Mitarbeitendem können bis zu 600 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden.
Zertifizierte Präventionskurse aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum, die am ZPP-Prüfsiegel erkennbar sind.
Nein, dafür ist der Sachbezug für Firmenfitness mit der Freigrenze von 50 Euro die passende Lösung.
Eine gesonderte arbeitsvertragliche Regelung ist zwar nicht zwingend erforderlich, sie empfiehlt sich jedoch, um für Transparenz und Gleichbehandlung zu sorgen.
Ja. Er verfügt über eine eigene Freigrenze und lässt sich unter anderem parallel zum Sachbezug für Firmenfitness nutzen.
Nur der übersteigende Betrag wird steuer- und beitragspflichtig, nicht der gesamte Zuschuss.
Ja, der Freibetrag gilt pro Mitarbeitendem unabhängig vom Beschäftigungsumfang.
Benötigt werden eine Teilnahmebescheinigung mit Zertifizierungsnachweis sowie ein Beleg über die tatsächlichen Kosten.
Nein, der Freibetrag gilt für das Kalenderjahr, in dem die Maßnahme stattgefunden hat.
Nein, es handelt sich um eine freiwillige Zusatzleistung ohne gesetzlichen Anspruch.
Exkurs: Was ist der Unterschied zwischen Gesundheitsbonus und Sachbezug bei Firmenfitness?
Der Gesundheitsbonus und die Firmenfitness werden häufig verwechselt, laufen aber über zwei unterschiedliche steuerliche Wege.
Höhe
Der Gesundheitsbonus erlaubt bis zu 600 Euro pro Jahr. Der Sachbezug für Firmenfitness erlaubt bis zu 50 Euro pro Monat (also bis zu 600 Euro im Jahr bei voller Ausschöpfung). Der Unterschied liegt nicht primär in der Jahressumme, sondern in der Zweckbindung und den Voraussetzungen.
Steuer- und Sozialversicherungsbehandlung
Der Gesundheitsbonus ist bei Erfüllung der Voraussetzungen vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Sachbezug für Firmenfitness ist steuerfrei innerhalb der monatlichen Freigrenze von 50 Euro. Bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Zweckbindung
Der Gesundheitsbonus ist streng zweckgebunden an ZPP-zertifizierte Präventionskurse. Der Sachbezug für Firmenfitness ist flexibler nutzbar, beispielsweise für reguläre Mitgliedschaften in Fitnessstudios bei Hansefit, Urban Sports Club oder EGYM Wellpass, ohne dass eine Zertifizierungspflicht besteht.
Beide Zuwendungsarten können parallel genutzt werden und werden nicht gegeneinander aufgerechnet.
Dieser Beitrag stellt eine beispielhafte Darstellung dar und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
