Wie funktioniert LOFINO Lunch?

Hier wird Dir erklärt, wie und welche Belege Du bei Lunch einreichen kannst und auf was Du dabei achten solltest.

Welche Bedingungen muss ein Lunch-Beleg erfüllen?

  • Der Beleg muss an einem Arbeitstag in der Zeit von 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr ausgestellt worden sein.
  • Auf dem Beleg müssen zum sofortigen Verzehr geeignete Lebensmittel aufgeführt sein. Tabak und Alkohol sind von der Erstattung ausgeschlossen.
  • Der Beleg muss in Deutschland ausgestellt worden sein.
  • Belege dürfen nicht doppelt eingereicht werden.
  • Der Zuschuss gilt nur für Mahlzeiten, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Pausen bestimmt sind. Getränke gehören zu den Mahlzeiten, wenn sie üblicherweise zusammen mit der Mahlzeit eingenommen werden.
  • Nicht erstattungsfähig sind zudem Belege, die ausschließlich Genussmittel enthalten (z.B. Süßigkeiten).