Das LOFINO Modul Lunch

Wie funktioniert das Modul Lunch? Wie werden Belege hochgeladen und geprüft? Welche Voraussetzungen gibt es?

Welche Bedingungen muss ein Lunch-Beleg erfüllen?

  • Der Beleg muss an einem Arbeitstag in der Zeit von 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr ausgestellt worden sein.
  • Auf dem Beleg müssen zum sofortigen Verzehr geeignete Lebensmittel aufgeführt sein. Tabak und Alkohol sind von der Erstattung ausgeschlossen.
  • Der Beleg muss in Deutschland ausgestellt worden sein.
  • Belege dürfen nicht doppelt eingereicht werden.
  • Der Zuschuss gilt nur für Mahlzeiten, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Pausen bestimmt sind. Getränke gehören zu den Mahlzeiten, wenn sie üblicherweise zusammen mit der Mahlzeit eingenommen werden.
  • Nicht erstattungsfähig sind zudem Belege, die ausschließlich Genussmittel enthalten (z.B. Süßigkeiten).