Erholungspauschale und Gesundheitszuschuss

Erholung und Gesundheit
im Handumdrehen.

Tun Sie Ihren Angestellten etwas Gutes: Unterstützen Sie sie mit einer Sonderzahlung für die Urlaubszeit oder bei Gesundheitsmaßnahmen.

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LOFINO Fit & Relax

Steuerfreie Erholungsbeihilfe und Gesundheitsförderung

Vorteile für Arbeitgeber

Angestellten steht ein Monats- oder Jahresbudget für verschiedene Gesundheits- und Erholungsmaßnahmen zur Verfügung, das einfach und flexibel selbst verwaltet werden darf. Der Betrag wird dann im Rahmen der Lohnabrechnung automatisch, schnell und sicher direkt aufs Girokonto zurückgezahlt.

Wir kümmern uns um die Verwaltung und die rechtssichere Kontrolle aller Belege.

attraktives Gesundheitsbudget für Mitarbeitende
optimierte digitale Prozesse für die HR-Abteilung

Digitalisieren Sie Gesundheit und Erholung

Unternehmen können Maßnahmen zur Prävention (§ 20b SGB V) und Maßnahmen zur Erholung (z.B. auch Familienausflüge, Urlaub) bezuschussen. Maximal kann ein Jahresbetrag von 1284 Euro ausgezahlt werden. Mit LOFINO erfolgt die Bereitstellung des Budgets mit wenigen Klicks und ohne aufwändige Verwaltung oder lästigen Papierkram – 100% nachvollziehbar für externe Prüfungen.

Die Verwaltung und Verrechnung der Belege findet auf Servern innerhalb Deutschlands statt. Zudem ist LOFINO mit den gängigen Lohnbuchhaltungssystemen kompatibel – so erfolgt die Auszahlung direkt über die Lohnabrechnung.

Erfahren Sie mehr im Blog: Was ist die Erholungsbeihilfe?

Gezielte Förderung der Erholung

Senkt Lohnnebenkosten ggü. anderen Bonuszahlungen

Stärkt Mitarbeiterbindung und Motivation

Fördert ein positives Betriebsklima

Für alle Beschäftigten geeignet

Ein ideales Zeichen der Wertschätzung

Vorteile für Mitarbeitende

Mit LOFINO Fit & Relax zahlt der Arbeitgeber für die Erholung und Gesundheit der Mitarbeitenden. Egal ob der Besuch im Tierpark, eine Massage, eine Kur oder die Kosten für den Urlaub.

Einfache Verwaltung per App:
Ganz einfach ein Foto vom Beleg machen und in der LOFINO App hochladen. Die Verrechnung mit dem bereitgestellten Budget erfolgt automatisch. Am Monatsende wird der Betrag ganz automatisch mit der Gehaltsabrechnung erstattet.

Wichtige Fragen zum Erholungsgeld beantwortet unser Blogbeitrag: Die Erholungsbeihilfe – Eine Alternative zum Urlaubsgeld?

Erholungspauschale mit LOFINO

Rechtliche Grundlagen

Erholungsbeihilfe

Die Erholungsbeihilfe ist ein Mitarbeiter-Benefit, mit dem Unternehmen einmal im Jahr die Erholung ihrer Mitarbeitenden bezuschussen können. Dafür stehen ihnen mindestens 156,00 Euro zu einem deutlich ermäßigten Steuersatz zur Verfügung.

Jeder Mitarbeiter im Unternehmen kann von der Erholungsbeihilfe profitieren, auch Teilzeitangestellte und Werkstudenten.

  • Urlaub und einmalige Aktivitäten
  • pro Jahr bis zu 156 € pro Mitarbeiter, 104 € für Ehepartner und 52 € je Kind*
  • mit 25% pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei

Die Erholungsmaßnahmen finden Sie im § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG.

* Rechenbeispiel: Bei einer vierköpfigen Familie ergeben sich so 364 Euro Erholungsbeihilfe im Jahr.

Präventionsmaßnahmen (zertifiziert)

Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitenden Präventionskurse in den Kategorien Bewegung, Ernährung und Entspannung (max. 600 Euro im Jahr) steuerfrei bezuschussen. Bei diesen Präventionsmaßnahmen muss es sich um zertifizierte Präventionskurse handeln.

Konkretere Informationen können der Zentralen Prüfstelle Prävention entnommen werden, außerdem bieten Krankenkassen häufig eine Übersicht der Kurse.

  • Bewegung, Ernährung, Entspannung, Suchtprävention
  • max. 600 Euro jährlich

Präventionsmaßnahmen sind im § 3 Nr. 34 EStG geregelt.

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