Fitnesszuschuss vom Arbeitgeber: steuerfrei über den Sachbezug

Der Fitnesszuschuss gehört zu den beliebtesten Benefits für Mitarbeitende – und lässt sich gleichzeitig steueroptimiert umsetzen. Über den Sachbezug können Unternehmen monatlich bis zu 50 € pro Mitarbeitendem für Fitness, Gesundheit und Bewegung einsetzen – ohne zusätzliche Lohnnebenkosten.

Auf dieser Seite zeigen wir, wie der Fitnesszuschuss funktioniert, worauf HR achten sollte und welche Umsetzungsoptionen es gibt.

Steuerfrei bis 50 € monatlich (Sachbezug)

Einsetzbar für Fitnessstudios, Kurse & Gesundheitsangebote

Einfach integrierbar in bestehende Benefit-Strukturen

Hoher wahrgenommener Mehrwert bei Mitarbeitenden

Was ist ein Fitnesszuschuss?

Ein Fitnesszuschuss ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers zur Förderung der Gesundheit von Mitarbeitenden. Im Unterschied zur klassischen Gehaltserhöhung kann er über steuerliche Modelle wie den Sachbezug abgewickelt werden.

Für HR bedeutet das:
Ein attraktiver Benefit mit vergleichsweise geringem administrativem und finanziellem Aufwand.

Wie funktioniert die Umsetzung über den Sachbezug?

Der Sachbezug erlaubt es Unternehmen, Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 € steuerfrei zur Verfügung zu stellen – vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine Geldleistung.

Für den Fitnesszuschuss bedeutet das konkret:

  • Bereitstellung über Gutscheine oder Benefit-Plattformen
  • Nutzung bei Fitnessanbietern wie Urban Sports, Hansefit, etc. oder Gesundheitsdiensten
  • Einhaltung steuerlicher Vorgaben (keine Barauszahlung)

Weiterführende Informationen zum Fitnesszuschuss