Mittagspause ohne Kantine?

Die Corona-Pandemie schickt nicht nur viele Angestellte ins Home-Office – auch Betriebskantinen müssen schließen. Mit digitalen Essensmarken können Sie dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeiter beim mobilen Arbeiten daheim nicht auf ein gutes Lunch verzichten müssen.

Essenszuschüsse sind steuerlich begünstigt – und das schon seit Jahrzehnten. Vor allem Unternehmen, die sich keine eigene Kantine leisten konnten, gaben Restaurantschecks aus. Diese Essensmarken ähneln einer Eintrittskarte – auf ihnen ist ein Betrag und ein Barcode aufgedruckt. Damit konnten sich die Mitarbeiter in Restaurants und Supermärkten für die Mittagspause versorgen.

Nachteil: Die Auswahl der Akzeptanzstellen war meist nicht sonderlich groß.

Digitale Abrechnung des Essenzuschusses

Digitale Essensgutscheine machen die mobile Mittagspause sehr viel einfacher: Die Angestellten fotografieren nach der Mittagspause mit ihrem Handy den Essensbeleg und laden ihn in eine App hoch.

Am Monatsende gibt es das Geld mit der Gehaltsabrechnung zurück.

Vorteil für Sie als Arbeitgeber:

Sie zahlen nur das, was Ihre Arbeitnehmer wirklich verbrauchen. Außerdem können Ihre Mitarbeiter in jedem Restaurant, Imbiss oder Supermarkt ihre Mittagspause verbringen, denn Akzeptanzstellen sind in diesem System nicht notwendig.

Darüber hinaus ist sichergestellt, dass die steuerlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Denn gerade im Home-Office ist der Essenszuschuss als Ersatz für geschlossene Betriebskantinen ideal. Für die Höhe dieser Zuschüsse gelten amtliche Sachbezugswerte. Diese liegen ab dem Jahr 2021 für ein Frühstück bei 1,83 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen bei 3,47 Euro. Der Essenszuschuss darf diesen Sachbezugswert auch im Home-Office nicht um mehr als 3,10 Euro übersteigen. Der Zuschuss für das Lunch daheim darf also maximal 6,57 Euro (3,47 Euro + 3,10 Euro) betragen.

Hinweis: Die aktuellen Höhe von Essenszuschuss und amtlichem Sachbezugswert für 2023 finden Sie auf unserer Produktseite LOFINO Lunch.

Neben den finanziellen Bedingungen gelten noch weitere Bedingungen:

  • Die Mitarbeiter dürfen mit den Gutscheinen nur verzehrfertige Lebensmittel einkaufen – also echte Mahlzeiten.
  • Pro Tag dürfen Ihre Angestellten nur eine Essensmarke einlösen. Mit digitalen Lösungen sind Sie auf der sicheren Seite, dass pro Arbeitstag tatsächlich nur ein Essen bezuschusst wird.
  • Den Essensbonus gibt es nur auf der Arbeit. Wer krank ist oder Urlaub hat, darf sich kein steuerlich begünstigtes Essen vom Chef spendieren lassen.

Sorgen Sie also dafür, dass sich Ihre Mitarbeiter auch im Home-Office ein Lunch gönnen – und lassen Sie dabei vom Fiskus unterstützen.

Zuletzt aktualisiert: 11. April 2023

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