Alternativen zur Inflations­ausgleichs­prämie ab 2025

Attraktive Benefits zum Inflationsausgleich

Mit dem bevorstehenden Auslaufen der Inflationsausgleichsprämie (IAP) zum 31.12.2024 suchen viele HR-Verantwortliche nach flexiblen und steuerlich attraktiven Alternativen, um die Mitarbeitenden auch 2025 entlasten und motivieren zu können. Eine durchdachte Benefit-Strategie kann hier langfristig nicht nur das Wohlbefinden der Mitarbeitenden fördern, sondern auch die Bindung und Zufriedenheit im Unternehmen stärken.

Welche Alternativen zur Inflationsprämie gibt es?

Steuerbegünstigte Benefits als langfristige Alternative

Viele Mitarbeitende wünschen sich mehr Geld, aber nicht jedes Unternehmen kann das bieten. Um die Folgen der Inflation abzufedern, können Unternehmen ihren Mitarbeitenden jedoch Benefits bieten. Davon profitieren Mitarbeitende und Unternehmen.

1. Steuerfreie Sachbezüge

  • Zuschuss für die Mitarbeitenden bis 600 €/Jahr

Unternehmen können die 50-Euro-Freigrenze pro Monat und Beschäftigtem verwenden, um monatlich Zuschläge zum regulären Gehalt zu gewähren. Sachbezüge bleiben bis zur Freigrenze von 50 Euro im Monat steuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­frei. Die häufigste Form des Sachbezuges sind Gutscheine oder Sachbezugskarten, die von den Beschäftigten flexibel eingesetzt werden können.

2. Beteiligung an den Kosten für den Arbeitsweg

  • Zuschuss zum Deutschlandticket mit 588 €/Jahr (2024) bzw. 696 €/Jahr (ab 1.1.2025)*

Arbeitgeber können die Beschäftigten mit Jobticket oder ÖPNV-Zuschuss, Jobrad oder Tankgutscheinen beim täglichen Pendeln unterstützen. Bei entsprechendem Budget sind auch Dienstwagen möglich. Die Beschäftigten werden so bei den täglich anfallenden Kosten entlastet, zudem können diese Mobilitätsoptionen meist auch privat genutzt werden. Der ideale Rahmen dafür ist das Mobilitätsbudget, das ein flexibel gestaltbares monatliches Budget für verschiedenste Mobilitätsarten bereitstellt.

* Ab 2025 kostet das Deutschlandticket vorauss. 58 Euro im Monat.

4. Essenszuschüsse

  • Zuschuss für die Mitarbeitenden bis 1350 €/Jahr**

Digitale Essensmarken sind ein attraktiver Benefit, von dem alle Mitarbeitenden gleichermaßen profitieren können. Der Essenszuschuss, meist in Form von digitalen Gutscheinen oder als digitales Essensbudget, kann flexibel eingelöst werden, was den Mitarbeitenden eine hohe Flexibilität bietet. Für Unternehmen ohne eigene Kantine sind sie eine praktische und kostengüstige Lösung, um den Mitarbeitenden einen zusätzlichen Gehaltsbonus zu bieten. Unternehmen können bis zu 108,45 Euro (Stand 2024) bzw. 112,50 Euro (ab 01.01.2025) pro Mitarbeitenden und Monat als Essenszuschuss gewähren – das ist der höchstmögliche Gehaltsbonus, der durch einen Benefit erreicht werden kann.

** Ab 2025 beträgt der tägliche Zuschuss 7,50 Euro/Tag, wodurch sich ein monatlicher Essenszuschuss von 112,50 Euro ergibt.

4. Kita-Zuschuss

  • Zuschuss in Höhe der tatsächlichen Betreuungskosten, ohne Höchstbetrag

Der steuerfreie Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten entlastet finanziell und erhöht die Attraktivität des Arbeitgebers besonders für junge Familien.

5. Zuschuss zur privaten Internetnutzung

  • Zuschuss für die Mitarbeitenden bis 600 €/Jahr

Mit der Internetpauschale kann der Arbeitgeber die privaten Internetkosten mit bis zu 50 Euro im Monat bezuschussen - nicht nur für Mitarbeitende, die regelmäßig im Home Office arbeiten. Dieser Zuschuss ist für Arbeitnehmende steuerfrei und erhöht somit direkt das verfügbare Nettoeinkommen.

6. Erholungsbeihilfe

  • Zuschuss für die Mitarbeitenden bspw. bis 364 €/Jahr*** für eine 4-köpifge Familie

Auch ein Zuschuss zu Urlaub und Freizeitgestaltung der Mitarbeitenden ist möglich. Dazu kann die Erholungsbeihilfe genutzt werden, die an die Mitarbeitenden einmal im Jahr steuerfrei ausgezahlt werden kann und durch den Arbeitgeber lediglich mit 25 % pauschalversteuert wird. Bis zu 156 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 104 Euro für Ehepartner und 52 Euro pro Kind können steuerbegünstigt für Urlaub und Erholung verwendet werden.

*** pro Jahr bis zu 156 € pro Mitarbeiter, 104 € für Ehepartner und 52 € je Kind

7. Jobrad-Leasing

Die Bereitstellung eines Dienstfahrrads oder E-Bikes über ein Leasingmodell erfreut sich wachsender Beliebtheit und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität.

8. Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung

Um die Mitarbeitenden bei der langfristigen finanziellen Vorsorge zu unterstützen und steuerliche Vorteile zu nutzen, können Unternehmen die Altersvorsorge ihrer Beschäftigten durch zusätzliche Beiträge unterstützen.

9. Betriebliche Gesundheitsförderung

Unternehmen können in betriebliches Gesundheitsmanagement investieren, Firmenfitness anbieten oder Mitgliedsbeiträge für Fitnesskurse oder -studios erstatten. So kann die Gesundheit der Mitarbeitenden gefördert und mögliche Fehlzeiten vermieden werden.

Fazit

Diese Angebote können kombiniert angeboten werden, um möglichst viele Beschäftigte individuell zu erreichen. Auch nicht-monetäre Alternativen wie zusätzliche Urlaubstage oder flexible Arbeitszeitmodelle können die Mitarbeitenden unterstützen.

Rechenbeispiel 2025

Monatlicher Zuschuss mit Essenszuschuss, Sachbezug und Deutschlandticket

Essenszuschuss: Bis zu 7,50 Euro pro Arbeitstag sind für den Arbeitnehmer steuerfrei, der Arbeitgeber zahlt auf den Pflichtanteil (4,40 Euro) lediglich 25 % pauschale Lohnsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und pauschale Kirchensteuer.
Bei maximal 15 geförderten Arbeitstagen pro Monat ergibt dies

  • 7,50 Euro × 15 Tage = 112,50 Euro im Monat.

Sachbezug: Steuerfreie Sachbezüge bis zu 50 Euro monatlich in Form von Gutscheinen oder Wertkarten.

  • 50 Euro pro Monat.

Deutschlandticket: Zuschuss zum Deutschlandticket für den Arbeitsweg in Höhe von 58 Euro monatlich, vollständig steuerfrei, auch bei zusätzlicher privater Nutzung.

  • 58 Euro pro Monat.

Monatliches Gesamtpaket
Insgesamt ergibt sich ein monatlicher Betrag von

  • 112,50 Euro (Essenszuschuss) + 50 Euro (Sachbezug) + 58 Euro (Deutschlandticket) = 220,50 Euro im Monat und insgesamt 2646 Euro im Jahr.

Was sollten Arbeitgeber bei der Wahl beachten?

Bei der Wahl der Alternativen sollten Arbeitgeber folgende Tipps berücksichtigen:

  • Die Maßnahmen sollten einfach, schnell und möglichst digital umsetzbar sein.
  • Eine transparente und authentische Kommunikation ist wichtig, insbesondere wenn keine oder nur geringe Leistungen angeboten werden können.
  • Die gewählten Benefit-Alternativen sollten zur Mitarbeiterbindung und -motivation beitragen und zum Unternehmen passen.
  • Es empfiehlt sich, verschiedene Benefits zu kombinieren, um die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden bestmöglich zu berücksichtigen.

Unser Tipp

Die Kombination mehrerer steuerfreier und pauschal versteuerter Leistungen erhöht die Flexibilität und kann gezielt auf verschiedene Mitarbeitertypen abgestimmt werden.

Prüfen Sie, welche Zusatzleistungen Ihre Mitarbeitenden individuell am meisten schätzen - so können Sie auch ab 2025 ein attraktives und steueroptimiertes Benefit-Paket anbieten.

Zuletzt aktualisiert: 29. November 2024