Das LOFINO
Deutschland-Budget

Mit dem Deutschlandticket kommt das Deutschland-Budget

Stellen Sie Ihren Mitarbeitenden das 49-Euro-Ticket günstiger zur Verfügung oder bieten Sie ihnen mit dem Deutschland-Budget weitere flexible Mobilitätsoptionen.

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  • Deutschlandticket und Mobilitätsbudget

Herausforderungen bei der unternehmensweiten Einführung

Das Deutschlandticket kommt und kann für viele eine günstige Alternative zum regulären Monatsticket oder bezuschussten Jobticket sein. Wenn Unternehmen Ihre Angestellten bei der Finanzierung des 49-Euro-Tickets unterstützen möchten, bringt dies einige Herausforderungen mit sich:

Hoher Verwaltungsaufwand: Wollen Sie das Deutschlandticket unternehmensweit einführen, bedeutet das einen hohen Aufwand in Ihrer Personal- und Buchhaltungsabteilung.

Aufwändige Beschaffung: Sie müssen mit lokalen Verkehrsanbietern verhandeln, wenn Ihre Angestellten bspw. die lokalen Vergünstigungen wie Mitnahmeregeln nutzen wollen.

Mühsame Integration in Ihre Tools: Sie suchen eine Plattform, die alle Mobilitätsarten miteinander verbindet und für Sie ohne Aufwand in Ihre Payroll integriert.

Flexible Möglichkeiten mit LOFINO

Spar-Potenzial: Das Deutschland-Ticket zum attraktiven Preis

LOFINO kann Ihrem Unternehmen helfen, bei der Einführung des Deutschlandtickets viel Geld zu sparen. Das lohnt sich für Sie und Ihre Mitarbeitenden – der Aufwand und die finanziellen Kosten für Sie als Arbeitgeber halten sich dabei in Grenzen.
Wir zeigen Ihnen, welche Optionen Sie mit unseren Lösungen haben.

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Das LOFINO Deutschland-Budget

Mit dem LOFINO Mobilitätsbudget integrieren Sie das Deutschlandticket mühelos in Ihre Payroll-Prozesse. Sagen Sie Hallo zum LOFINO Deutschland-Budget:

Als Basis dient in diesen Modellen das LOFINO Mobilitätsbudget, mit dem Sie Ihren Mitarbeitenden einen Zuschuss zum ÖPNV, also zum Deutschlandticket, bieten können. Dieser Zuschuss ist steuer- und sozialabgabenfrei. Rechtsgrundlage: §3 Nr. 15 EStG

Optionale Erweiterungen in der LOFINO Plattform

Mit unserer HR-Service-Plattform lassen sich komplexe HR-Prozesse managen und zusätzliche Bestandteile und Benefits integrieren:

  • JobRad (Gehaltsumwandlung)
  • Elektro-Auto-Abo (Gehaltsumwandlung)
  • weitere HR-Produkte auf Anfrage

Weitere Möglichkeiten für das Deutschlandticket

Aber auch für das Deutschlandticket sind mit LOFINO weitere Integrationsarten möglich. Beispielsweise über eine Gehaltsumwandlung, bei der Sie als Arbeitgeber einen überschaubaren Einrichtungsaufwand haben, Ihre Mitarbeitenden jedoch viel Geld sparen können.

* Grundlage § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG: Damit die Aufwendung nicht auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden muss, muss der Arbeitgeber zwingend 25 Prozent pauschale Lohnsteuer zahlen. Eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG unterbleibt.

Maximaler Nutzen ohne Verwaltungsaufwand

Präsentieren Sie sich am Markt als attraktiver Arbeitgeber und bieten Sie mit LOFINO flexible Mobilität und weitere Gehaltsextras. Sie entscheiden über Art und Höhe des bereitgestellten Budgets.

Automatisierte steuerkonforme Abwicklung.
KEIN Verwaltungsaufwand.

Volle Flexibilität ohne Mehraufwand – Mitarbeitende kaufen Tickets selbst.

Ein Vertrag. Eine Abrechnung. Ein Ansprechpartner.

LOFINO bietet Ihnen komfortable und flexible Lösungen für die Einführung des Deutschlandticket im Unternehmen. Kontaktieren Sie unser Team für weitere Informationen und bieten Sie Ihren Mitarbeitenden neue Mobilitätsmöglichkeiten. Wir beraten Sie gern.

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Deutschland-Budget.
Das Deutschland-Ticket mit LOFINO

Kontaktieren Sie unser Team für weitere Informationen und bieten Sie Ihren Mitarbeitenden neue Mobilitätsmöglichkeiten. Wir beraten Sie gern.

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Was ist das Deutschlandticket?

Wir beantworten die wichtigsten Fragen

Deutschlandticket, ÖPNV-Zuschuss und Mobilitätsbudget

Wie funktioniert das Mobilitätsbudget von LOFINO?

Mit dem Mobilitätsbudget von LOFINO stellen Unternehmen ihren Mitarbeitenden ein flexibles, monatliches Budget für den Arbeitsweg und private Fahrten zur Verfügung. So können Mitarbeitende – ganz individuell und an ihren Bedürfnissen orientiert – aus einer Vielzahl von Verkehrsmitteln wählen und die Ausgaben dafür beim Arbeitgeber einreichen. Die eingereichten Belege werden mit dem vorhandenen Budget verrechnet und mit der nächsten Gehaltsabrechnung an die Mitarbeitenden erstattet.

Nachweis und Abrechnung erfolgen einfach per App. Die Verwaltung übernimmt LOFINO.

Kann ich neben den 49 Euro noch weitere Mobilitätsformen bezuschussen?

Natürlich, das ist die Kernaufgabe des Mobilitätsbudgets: Ihren Mitarbeitenden eine flexible Wahl für bedarfsgerechte Mobilität zur Verfügung zu stellen.

Wer erwirbt das Deutschlandticket?

In allen dargestellten Fällen erwerben die Mitarbeitenden das Deutschlandticket direkt vom Anbieter ihrer Wahl.

So bleiben Ihre Mitarbeitenden flexibel und Sie als Arbeitgeber vermeiden Verwaltungsaufwand.

Wie weisen Mitarbeitende das Deutschlandticket in der LOFINO App nach?

Der Nachweis per App ist denkbar einfach: Ihre Mitarbeitenden laden ein Foto des Tickets oder den Beleg als PDF in der App hoch. Die steuerkonforme Verwaltung und Abrechnung übernimmt LOFINO für Sie.

Kann ich als Arbeitgeber das Deutschland­ticket auch als Jobticket anbieten?

Ja, Unternehmen können das Deutschlandticket auch als Jobticket anbieten. Arbeitgeber, die sich dafür entscheiden, müssen einen Mindestzuschuss in Höhe von 25 Prozent auf den Ticketpreis leisten, was derzeit 12,25 Euro entspricht. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, können Mitarbeitende das Jobticket zu einem Rabatt von 5 Prozent erwerben und zahlen somit höchstens 34,30 Euro pro Monat.

Üblicherweise müssen Sie eine Jobticket- bzw. Firmenticketvereinbarung mit dem lokalen Verkehrsanbieter abschließen. Ihre Mitarbeitenden können das Deutschlandticket Job dann über den bekannten Weg bestellen.

Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung?

Bei der Gehaltsumwandlung zahlen Mitarbeitende die Kosten für das Deutschlandticket aus ihrem Bruttogehalt. Dadurch sparen Mitarbeitende rund 20 Euro, also etwa 40%.

Der Arbeitgeber zahlt für diese Leistung einen Pauschalsteuersatz von 25 Prozent ohne Minderung der Entfernungspauschale (§ 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 EStG).