Mitarbeiterverpflegung

Definition

Mitarbeiterverpflegung bezeichnet eine arbeitgeberseitige Leistung zur Bezuschussung von Mahlzeiten an Arbeitstagen, insbesondere für das Mittagessen. Die Leistung basiert auf den gesetzlich festgelegten Sachbezugswerten für Mahlzeiten und ist steuerlich begünstigt ausgestaltet.

Der Essenszuschuss setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
einem steuerfreien Arbeitgeberzuschuss sowie dem amtlichen Sachbezugswert (auch Pflichtanteil genannt).
Der Arbeitgeberzuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei und beträgt maximal 3,10 Euro pro Arbeitstag. Der amtliche Sachbezugswert wird vom Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert und bleibt dadurch für die Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei.

Sachbezugswerte für Mahlzeiten (Mittagessen) – letzte Jahre

  • 2024
    Amtlicher Sachbezugswert: 4,13 € pro Mahlzeit
    Zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss: 3,10 €
    Maximaler Verpflegungszuschuss pro Arbeitstag: 7,23 €
  • 2025
    Amtlicher Sachbezugswert: 4,40 € pro Mahlzeit
    Zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss: 3,10 €
    Maximaler Verpflegungszuschuss pro Arbeitstag: 7,50 €
  • 2026
    Amtlicher Sachbezugswert: 4,57 € pro Mahlzeit
    Zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss: 3,10 €
    Maximaler Verpflegungszuschuss pro Arbeitstag: 7,67 €