Essenszuschuss

Der Essenszuschuss ist eine Leistung des Arbeitgebers zur finanziellen Unterstützung der Mahlzeiten seiner Mitarbeitenden. Er ermöglicht kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten innerhalb des Unternehmens, etwa in einer Betriebskantine, oder außerhalb des Unternehmens, beispielsweise in Restaurants oder fremdgeführten Kantinen.

Bei Mahlzeiten außerhalb des Unternehmens kann der Zuschuss auf unterschiedliche Weise gewährt werden, etwa in Form von Essensmarken, digitalen Essensmarken oder durch eine geldwerte Abrechnung mit externen Anbietern. Während früher überwiegend papierbasierte Essensmarken verwendet wurden, kommen heute zunehmend digitale Lösungen zum Einsatz.

In der Praxis erfolgt die Umsetzung jedoch nicht über klassische Gutscheine im engeren Sinne. Stattdessen bezahlen Mitarbeitende ihre Mahlzeiten zunächst selbst und erhalten den Essenszuschuss anschließend im Rahmen einer Erstattung durch den Arbeitgeber, sofern die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Abgrenzung zum Verpflegungsmehraufwand

Der Essenszuschuss ist nicht zu verwechseln mit dem Verpflegungsmehraufwand, der einen Ausgleich für erhöhte Verpflegungskosten bei Dienstreisen darstellt. Beide Leistungen dürfen nicht gleichzeitig für denselben Zeitraum gezahlt werden. Die gesetzliche Regelung sieht ausdrücklich vor, dass bei Auswärtstätigkeiten kein Essenszuschuss gewährt werden darf, da in diesem Fall bereits Anspruch auf die Verpflegungspauschale besteht.

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