Firmenfitness und Fitnesszuschuss: Ein Überblick
Fit am Arbeitsplatz
- Fitness
Gesunde und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der Schlüssel zum Erfolg eines Unternehmens. Firmenfitness und Fitnesszuschüsse bieten eine attraktive Möglichkeit, die Gesundheit im Team zu fördern und gleichzeitig das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu steigern.
Doch wie funktionieren diese Angebote genau und warum lohnt es sich für Unternehmen, in die Fitness ihrer Mitarbeitenden zu investieren? In diesem Artikel geben wir einen ersten Überblick, bevor wir in weiteren Beiträgen die einzelnen Aspekte vertiefen.
Was ist Firmenfitness?
Firmenfitness bzw. Betriebssport umfasst alle sportlichen und gesundheitsfördernden Aktivitäten, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitenden anbietet. Das Ziel? Die körperliche Fitness der Belegschaft zu steigern und damit langfristig das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern.
Die Formen von Firmenfitness sind vielfältig und reichen von Kooperationen mit lokalen Fitnessstudios über interne Betriebssportgruppen bis hin zu modernen Online-Fitnesskursen, die die Mitarbeitenden bequem von zu Hause aus nutzen können. Immer häufiger bieten Unternehmen sogar eigene Fitnessräume an oder veranstalten Gesundheitstage, an denen Experten Tipps zu Sport und Ernährung geben.
Unternehmen können Firmenfitness auch in Kooperation mit spezialisierten Vermittlern umsetzen, die bekanntesten sind:
- Urban Sports Club: Bietet ein breites Sport-, Wellness- und Fitnessangebot mit einem großen Partnernetzwerk und flexiblen Mitgliedschaftsoptionen.
- Hansefit: Verfügt über ein umfangreiches Firmensportnetzwerk mit zahlreichen Netzwerkpartnern, vor allem Fitnessstudios und Sporteinrichtungen in ganz Deutschland.
- EGYM Wellpass: Bietet Zugang zu einem großen deutschlandweiten Netzwerk von Sportvereinen, Fitnessstudios und Wellnessanbietern.
Was ist ein Fitnesszuschuss?
Ein Fitnesszuschuss ist eine finanzielle Zusatzleistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden für sportliche Aktivitäten leisten können. Das kann beispielsweise die Kostenübernahme oder Teilerstattung einer Fitnessstudio-Mitgliedschaft, die Förderung von Sportkursen oder den Kauf von Sportausrüstung umfassen.
Im Rahmen des Sachbezugs, genaugenommen der 50-Euro-Freigrenze, haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden steuerlich begünstigt zu unterstützen. So können sie bis zu 600 Euro jährlich pro Mitarbeitendem steuerfrei für Gesundheits- und Fitnessmaßnahmen bereitstellen. Der Fitnesszuschuss ist damit eine effektive Methode, um Mitarbeitende zu mehr Aktivität zu motivieren, ohne hohe Investitionen tätigen zu müssen.
Fitnessstudio und Steuer: Was Arbeitgeber beachten sollten
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für das Fitnessstudio der Arbeitnehmer:in, stellt sich häufig die Frage, wie diese Zahlungen steuerlich zu behandeln sind.
Grundsätzlich gilt: Die Übernahme dieser Kosten wird als steuerpflichtiger Arbeitslohn sowie als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung eingestuft. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und spezielle Regelungen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende kennen sollten.
1. Betriebliche Gesundheitsvorsorge: Steuer- und Beitragsfreiheit bis 600 EUR
Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge kann der Arbeitgeber Kosten für Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit des Arbeitnehmers übernehmen. Bis zu einem Betrag von 600 EUR pro Jahr können diese Leistungen steuer- und beitragsfrei erstattet werden.
Allerdings betrifft dies ausschließlich spezielle Gesundheitsförderungsangebote, die im sogenannten „Leitfaden Prävention“ gemäß §§ 20 und 20b SGB V aufgeführt sind. Beispiele hierfür sind spezielle Rückenkurse oder Yogakurse.
ACHTUNG: Es ist wichtig zu beachten, dass Fitnessstudio-Mitgliedbeiträge in der Regel nicht steuerfrei sind. Dies liegt daran, dass Fitnessstudios diese speziellen Präventionsmaßnahmen in den meisten Fällen nicht separat in Rechnung stellen. Somit ist eine pauschale Steuerbefreiung für die monatlichen Mitgliedsbeiträge nicht möglich.
2. 50-EUR-Freigrenze für Sachbezüge
Eine weitere Möglichkeit bietet die 50-EUR-Freigrenze für geringfügige Sachbezüge. Diese Freigrenze, die bis 2021 bei 44 EUR lag, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios angewendet werden. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber entweder direkt Vertragspartner des Fitnessstudios ist oder dem Arbeitnehmer im Vorfeld einen Gutschein über maximal 50 EUR für die Nutzung des Fitnessstudios aushändigt.
Zu beachten ist, dass diese monatliche Freigrenze alle Sachbezüge des jeweiligen Monats umfasst. Kein Sachbezug liegt vor, wenn der Arbeitnehmer selbst Vertragspartner des Fitnessstudios ist und der Arbeitgeber lediglich die Kosten erstattet.
3. Unentgeltliche Bereitstellung von Fitnessräumen und Betriebssportanlagen
Alternativ kann der Arbeitgeber auch einen Fitnessraum oder eine Betriebssportanlage unentgeltlich zur Verfügung stellen. In diesem Fall sind die Leistungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, da das betriebliche Interesse des Arbeitgebers im Vordergrund steht.
Warum lohnt es sich für Unternehmen?
Die Investition in die Gesundheit der Mitarbeitenden ist eine nachhaltige Maßnahme, die sich langfristig auszahlt. Studien belegen, dass fitte Mitarbeitende produktiver sind, weniger Krankheitsausfälle haben und sich im Unternehmen wohler fühlen. Ein verbessertes Wohlbefinden steigert die Mitarbeitermotivation und reduziert Stress, was sich positiv auf das gesamte Arbeitsklima auswirkt.
Fitnessangebote und -zuschüsse tragen zudem zu einer attraktiven Arbeitsplatzkultur bei, die nicht nur das bestehende Team motiviert, sondern auch im Employer Branding eine entscheidende Rolle spielt. Unternehmen, die auf die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden achten, werden als moderne und sozial verantwortliche Arbeitgeber wahrgenommen.
Bedeutung von Gesundheitsförderung laut Umfragen
Dazu führte die AOK in Zusammenarbeit mit der BKK eine Untersuchung zu den Auswirkungen von betrieblicher Gesundheitsförderung durch. Die Ergebnisse zeigten, dass Unternehmen, die in Betriebssport und Präventionsprogramme investieren, durchschnittlich 25 % weniger Krankheitsausfälle verzeichnen. Darüber hinaus berichten die Mitarbeitenden über ein verbessertes Wohlbefinden und weniger Stress.
Auch Umfragen unter Beschäftigen zeigen das Potenzial betrieblicher Gesundheitsmaßnahmen:
So gaben 2016 in einer randstadkorrespondent-Umfrage rund 42 % der Arbeitnehmenden an, sich mehr Sportangebote von ihrem Arbeitgeber zu wünschen. 87 % der Mitarbeitenden halten das Thema Gesundheitsförderung für wichtig bis sehr wichtig. 60 % finden, dass dieser Gesundheitsangebote bei der Wahl des Arbeitgebers sehr wichtig ist.
Das Thema Fitness am Arbeitsplatz ist vielschichtig und bietet zahlreiche Vorteile – sowohl für die Mitarbeitenden als auch für das Unternehmen. Dieser Beitrag liefert einen ersten Überblick darüber, wie wichtig es ist, auf die Gesundheit am Arbeitsplatz zu achten. In den kommenden Artikeln werden wir aufzeigen, wie Arbeitgeber diese Zusatzleistungen praktisch umsetzen können und welche Best-Practice-Beispiele es gibt.