Weihnachtsgeld
Definition und Grundlagen
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die üblicherweise zum Jahresende (November/Dezember) zusätzlich zum regulären Gehalt ausgezahlt wird.
Rechtsanspruch:
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf diese Leistung. Ein Anspruch kann sich allerdings ergeben aus:
- Tarifverträgen
- Betriebsvereinbarungen
- Arbeitsverträgen
- Betrieblicher Übung: Zahlt der Arbeitgeber mindestens drei Jahre hintereinander Weihnachtsgeld ohne schriftlichen Freiwilligkeitsvorbehalt, entsteht ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch. Arbeitgeber können dies durch eine klare Formulierung im Arbeitsvertrag vermeiden, z.B.: "Die Zahlung erfolgt freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht."
Höhe und regionale Unterschiede:
Die Höhe variiert je nach Branche und Region erheblich. In tarifgebundenen Unternehmen beträgt sie meist zwischen 25% und 55% eines Monatsgehalts, in bestimmten Branchen (z.B. Chemie-, Energie- oder Finanzbranche) bis zu einem vollen Monatsgehalt oder mehr. Westdeutsche Beschäftigte erhalten tendenziell höhere Zahlungen als ostdeutsche Arbeitnehmer.
Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2024 rund 52 % aller Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld – bei Tarifbeschäftigten lag die Quote sogar bei 85,8 %. Damit bleibt das Weihnachtsgeld einer der beliebtesten Corporate Benefits.
Steuern und Sozialabgaben
Weihnachtsgeld ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es wird als "sonstiger Bezug" in der Lohnabrechnung behandelt und nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert. Da es zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt wird, kann es zu einer höheren Steuerbelastung führen.
Pfändungsschutz: Bis zu einer Höhe von 750 Euro besteht gesetzlicher Pfändungsschutz.
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Gleichbehandlung: Arbeitgeber müssen bei der Gewährung den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten
- Kürzungsmöglichkeiten: Bei entsprechender Vereinbarung oder aus wirtschaftlichen Gründen können Kürzungen vorgenommen werden
Auszahlungspraxis
Die Auszahlung erfolgt in der Regel mit dem Novembergehalt. Manche Arbeitgeber knüpfen die Zahlung an bestimmte Bedingungen, etwa die ungekündigte Beschäftigung bis zu einem festgelegten Stichtag.
Praxisbeispiel: Weihnachtsgeld bei Kündigung
Ein Mitarbeiter erhält seit drei Jahren im November jeweils 2.000 Euro Weihnachtsgeld – ohne schriftliche Vereinbarung, aber auch ohne Freiwilligkeitsvorbehalt. Im August kündigt er. Hat er noch Anspruch auf das Weihnachtsgeld?
Antwort:
Ja, aufgrund der betrieblichen Übung besteht grundsätzlich Anspruch. Aber: Wenn im Arbeitsvertrag eine Stichtagsregelung vereinbart ist (z.B. "ungekündigte Beschäftigung zum 31.12."), kann der Arbeitgeber die Zahlung verweigern. Fehlt eine solche Klausel, bleibt der Anspruch bestehen – gegebenenfalls anteilig.
