Steuerfreie und steuerbegünstigte Benefits

Was sind steuerfreie und steuerbegünstigte Benefits?

Steuerfreie und steuerbegünstigte Benefits sind Leistungen des Arbeitgebers, die nach geltendem Einkommensteuerrecht entweder vollständig steuerfrei sind, pauschal versteuert werden oder mit Freibeträgen bzw. Freigrenzen begünstigt sind. Sie ermöglichen es Unternehmen, ihren Mitarbeitenden zusätzliche Vorteile zu bieten, ohne dass diese als voll steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten.

Diese Kategorie stellt keinen eigenen Benefit-Typ dar, sondern eine rechtliche Einordnung bestimmter Leistungen, die in verschiedenen Benefit-Arten vorkommen kann, beispielsweise in Fringe Benefits oder in mobilitätsbezogenen Angebotsformen.

Beispiele für steuerfreie oder steuerbegünstigte Benefits
(je nach Ausgestaltung)

  • Sachbezugsfreigrenze (monatlicher Sachbezug bis gesetzlicher Grenze)
  • Zuschüsse zu Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG)
  • Arbeitgeberzuschüsse für Kinderbetreuung
  • ÖPNV-/Jobticket-Zuschüsse (steuerfrei oder pauschalversteuert)
  • Erholungsbeihilfe (bis zu definierten Höchstbeträgen)
  • Dienstfahrrad (steuerfrei bei ausschließlicher Nutzung für den Arbeitsweg)
  • Weiterbildungsmaßnahmen bei beruflichem Bezug
  • Zuschüsse zu digitalen Essensmarken (steuerbegünstigt über Pauschalversteuerung)

Warum sind steuerfreie Benefits für Unternehmen relevant?

Sie ermöglichen:

  • hohe Nettoeffekte für Mitarbeitende
  • geringere Arbeitgeberkosten gegenüber regulären Gehaltserhöhungen
  • steuerlich optimierte Vergütungssysteme
  • gezielte Förderung von Gesundheit, Mobilität, Familie und Work-Life-Balance
  • Wettbewerbsvorteile im Recruiting und Employer Branding

In vielen Unternehmen sind steuerfreie und steuerbegünstigte Benefits einer der wirkungsvollsten Hebel, um Vergütungssysteme wirtschaftlich attraktiv zu gestalten.

Worauf sollte HR achten?

  • korrekte steuerliche Einordnung jeder Leistung
  • Dokumentations- und Nachweispflichten
  • Einhaltung von Höchstgrenzen
  • richtige Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbehandlung
  • Kommunikation an Mitarbeitende und Payroll

Wie grenzen sich steuerfreie Benefits von anderen Bereichen ab?

  • Sie können Teil von Fringe Benefits sein (z. B. Sachbezüge).
  • Sie sind nicht dasselbe wie Corporate Benefits (Rabatte sind meist steuerlich irrelevant).
  • Sie sind eine Unterkategorie innerhalb des Oberbegriffs Benefits.

Abgrenzung zu anderen Benefit-Begriffen

  • Corporate Benefits → Rabatte, keine Vergütung
  • Fringe Benefits → vergütungsnahe, häufig steuerpflichtige Zusatzleistungen
  • Steuerfreie Benefits → spezielle steuerlich begünstigte Unterkategorie