geldwerter Vorteil

Key Facts

  • Ein geldwerter Vorteil ist eine Leistung vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt.
  • Grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig – sofern keine Ausnahme greift.
  • Häufige Formen: Firmenwagen, Gutscheine, Gesundheitsleistungen, Mobilitätsangebote.

Definition

Ein geldwerter Vorteil liegt vor, wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden eine materielle oder immaterielle Leistung zusätzlich zum Gehalt gewährt, die privat genutzt werden kann. Maßgeblich ist hierbei der Betrag, den die Mitarbeitenden selbst hätten aufbringen müssen, wenn sie die Leistung privat finanziert hätten.

Arten typischer geldwerter Vorteile

Zu den häufigsten Formen zählen:

  • Firmenwagen mit Privatnutzung
  • Sachbezüge wie Gutscheine, Tankkarten, Essenszuschüsse
  • Gesundheits- und Freizeitangebote wie Fitnessstudiozuschüsse oder Gesundheitskurse
  • Mobilitätsangebote wie Jobtickets oder Dienstfahrräder
  • Personalrabatte auf Produkte oder Leistungen des Arbeitgebers
  • Unterkunft oder Dienstwohnung, die günstiger als der Marktwert zur Verfügung gestellt wird

Bewertung und Berechnung

Der geldwerte Vorteil wird durch den Betrag bestimmt, den die Mitarbeitenden privat hätten leisten müssen, um die Leistung selbst zu erhalten. In der Praxis gelten spezielle Regelungen, z. B.:

  • Bei Firmenwagen: die sogenannte Ein-Prozent-Regelung oder die Nutzung eines Fahrtenbuches.
  • Bei Sachbezügen: der Marktwertprinzip oder vorgeschriebene Pauschalen.
    Beispiel: Ein Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 40.000 € könnte monatlich als geldwerter Vorteil mit 400 € angesetzt werden (über die Ein-Prozent-Regelung).
    (Hinweis: Werte können je nach Rechtslage variieren.)

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Grundsätzlich zählen geldwerte Vorteile zum Arbeitslohn und sind steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Ausnahmen bzw. Begünstigungen gibt es, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z. B. wenn das Interesse des Arbeitgebers überwiegt oder gesetzliche Freibeträge gelten.

Beispiele:

  • Sachbezüge bis zu einer monatlichen Freigrenze (z. B. 50 €) können steuerfrei sein.
  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen bis zu bestimmten Jahresbeträgen können begünstigt sein.
  • Werden Vorteile überwiegend betrieblich genutzt, entfällt in der Regel die private Bewertungsbasis.
    Im sozialversicherungsrechtlichen Bereich gilt: Steuerpflichtige geldwerte Vorteile werden in der Regel auch als sozialversicherungspflichtiges Entgelt berücksichtigt.

Pflichten für Arbeitgeber:innen

Arbeitgeber:innen sind verpflichtet:

  • den geldwerten Vorteil zu ermitteln und zu bewerten,
  • ihn in der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung korrekt zu erfassen,
  • erforderliche Nachweise und Dokumentation für Finanzamt und Sozialversicherungsträger zu führen,
  • Mitarbeitenden transparent darzulegen, wie sich der Vorteil auf Brutto/Netto auswirkt.

Der geldwerte Vorteil ist ein wichtiger Baustein im Vergütungssystem: Er bietet die Möglichkeit, Leistungen zusätzlich zum Gehalt attraktiv zu gestalten. Gleichzeitig sind steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zentral – sie bestimmen Gestaltungsspielräume und Pflichten. Eine bewusste und gut dokumentierte Umsetzung minimiert Risiken und erhöht den Nutzen für Arbeitgeber:innen und Mitarbeitende.