15-Tage-Regel

15-Tage-Regel beim Essenszuschuss

15-Tage-Regel

Die 15-Tage-Regel besagt, dass Arbeitgeber einen steuerfreien Essenszuschuss nur für Arbeitstage gewähren können, an denen Mitarbeitende tatsächlich arbeiten. Pro Kalenderjahr können maximal für 15 Tage Zuschüsse gewährt werden, ohne dass eine tagesgenaue Dokumentation der tatsächlichen Arbeitsleistung erforderlich ist.

In der Praxis bedeutet das:

  • Bei mehr als 15 Tagen Essenszuschuss im Jahr muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Mitarbeitende an diesen Tagen tatsächlich gearbeitet hat
  • Die Dokumentation erfolgt üblicherweise über Arbeitszeitaufzeichnungen oder Anwesenheitslisten
  • An Krankheits-, Urlaubs- oder Feiertagen darf kein Essenszuschuss gewährt werden

Wichtig: Die 15-Tage-Regel dient der Vereinfachung für Arbeitgeber. Wer seinen Mitarbeitenden regelmäßig Essenszuschüsse gewährt (z. B. 180 Tage pro Jahr), sollte ein System zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitstage einrichten – moderne digitale Lösungen übernehmen dies automatisch.

Rechtliche Grundlage: R 8.1 Abs. 7 Nr. 3 LStR (Lohnsteuer-Richtlinien)