Fringe Benefits
Was sind Fringe Benefits?
Als Fringe Benefits werden geldwerte Vorteile oder Sachleistungen bezeichnet, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum regulären Gehalt zur Verfügung stellen. In der klassischen arbeits- und steuerrechtlichen Definition gelten sie als Bruttolohnbestandteile in Form von Sachleistungen. In der modernen HR-Praxis umfasst der Begriff hingegen alle lohnnahen Zusatzleistungen, die häufig steuer- oder sozialversicherungspflichtig sind und deshalb eine korrekte steuerliche Behandlung in der Lohnabrechnung erfordern.
Fringe Benefits gehören zur Vergütung, unterscheiden sich jedoch vom festen Grundgehalt. Sie erweitern das Gesamtpaket an Leistungen und können, abhängig von Art und Ausgestaltung, steuerpflichtig, pauschalversteuert oder steuerbegünstigt sein.
Welche Leistungen zählen zu Fringe Benefits?
Fringe Benefits umfassen alle Sachleistungen, Waren oder Dienstleistungen, die ein Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt. Dazu gehören insbesondere:
- Firmenwagen (auch privat nutzbar)
- Jobticket oder Mobilitätszuschüsse
- Essenszuschüsse, digitale Essensmarken oder Kantinenzuschüsse
- Gutscheinkarten und Sachbezüge
- Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort (z. B. Jobticket)
- Dienstfahrrad (je nach Nutzung steuerpflichtig oder steuerbegünstigt)
- Kostenübernahme für Telefon, Internet oder Equipment
- Zusatzversicherungen (z. B. private KV-Zusatzmodule)
- Mitarbeiterwohnungen oder verbilligte Wohnmöglichkeiten
- Produkte oder Leistungen des Unternehmens zu Vorteilskonditionen
Diese Leistungen erhöhen den tatsächlichen Nutzen des Vergütungspakets und wirken sowohl finanziell als auch organisatorisch entlastend.
Warum nutzen Unternehmen Fringe Benefits?
Fringe Benefits sind besonders wirksam, weil sie:
- das Netto der Mitarbeitenden erhöhen können
- steuerliche Gestaltungsspielräume ermöglichen
- Wertschätzung ausdrücken
- flexible Vergütung erlauben
- Mitarbeitende gezielt unterstützen (Mobilität, Ernährung, Versicherung)
Für HR und Payroll ist die korrekte steuerliche Einordnung entscheidend, da jede Leistung unterschiedlichen Regeln unterliegt.
Wie werden Fringe Benefits steuerlich behandelt?
Grundsätzlich gelten Fringe Benefits als steuerbarer Arbeitslohn, sofern keine besondere gesetzliche Ausnahme oder Freigrenze greift. Einige Leistungen können jedoch steuerfrei oder steuerbegünstigt sein, beispielsweise wenn eine Sachbezugsfreigrenze oder eine Regelung zur Gesundheitsförderung greift. Welche Einordnung zutrifft, hängt von Art, Umfang und Nutzung der jeweiligen Leistung ab.
Abgrenzung zu anderen Benefit-Begriffen
- Corporate Benefits → Rabatte, keine Vergütung
- Steuerfreie Benefits → spezielle steuerlich begünstigte Unterkategorie
- Fringe Benefits → vergütungsnahe, häufig steuerpflichtige Zusatzleistungen
