Essenszuschuss 2026:
Neuer Sachbezugswert und maximaler Zuschuss

Das verändert sich mit dem Jahreswechsel

LOFINO Redaktion
  • Essenszuschuss
Lesezeit: Minuten | Aktualisiert: 25. November 2025

Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue amtliche Sachbezugswerte, die Grundlage für den Essenszuschuss sind. Der Bundesrat hat der 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung am 19. Dezember 2025 zugestimmt, wodurch die Werte verbindlich festgelegt wurden

Key Facts Essenszuschuss 2026

  • Sachbezugswert steigt auf 4,57 Euro (bisher 4,40 Euro)
  • Maximaler Zuschuss: 7,67 Euro pro Arbeitstag
  • Jährlicher Netto-Vorteil: bis zu 1.380,60 Euro bei voller Nutzung
  • Pauschalversteuerung: 25 % durch Arbeitgeber
  • Rechtliche Grundlage ist die verbindlich beschlossene Sozialversicherungsentgeltverordnung, gültig ab dem 1. Januar 2026, Bundesgesetzblatt I, 16. Verordnung zur Änderung der SvEV

Sachbezugswerte Essenszuschuss 2026 im Überblick

Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung erhöht sich von 333 Euro auf 345 Euro. Die täglichen Werte für einzelne Mahlzeiten beim Essenszuschuss 2026 betragen:

Mahlzeit 2024 2025 2026 Änderung
Frühstück 2,17 € 2,30 € 2,37 € +0,07 €
Mittag-/Abendessen 4,13 € 4,40 € 4,57 € +0,17 €
Vollverpflegung täglich 10,47 € 11,00 € 11,51 €  
Max. Essenszuschuss 7,23 € 7,50 € 7,67 € +0,17 €

Parallel dazu steigt der Sachbezugswert für freie Unterkunft von 282 Euro auf 285 Euro monatlich.

Rechtlicher Status
Der Bundesrat hat der 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung am 19. Dezember 2025 zugestimmt.

So setzen sich die 7,67 Euro beim Essenszuschuss 2026 zusammen

Der Essenszuschuss ist in einen steuerfreien Anteil (Arbeitgeberzuschuss) und einen pauschal besteuerten Anteil (amtlicher Sachbezugswert) unterteilt:

Komponente 2025 2026 Steuerliche Behandlung
Amtlicher Sachbezugswert 4,40 € 4,57 € 25 % pauschal versteuert oder Zuzahlung MA
Arbeitgeberzuschuss 3,10 € 3,10 € Steuer- und sozialversicherungsfrei
Maximaler Zuschuss 7,50 € 7,67 € pro Arbeitstag

Warum steigt nur der Sachbezugswert?

Die Erhöhung des Gesamtzuschusses von 7,50 Euro auf 7,67 Euro resultiert ausschließlich aus der Anhebung des Sachbezugswertes. Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss ist seit Jahren politisch auf 3,10 Euro fixiert, während der amtliche Sachbezugswert jährlich dynamisch an die Inflation angepasst wird.

Die jährliche Anpassung orientiert sich an der Veränderung des Verbraucherpreisindex für Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen. Dadurch passt sich der Essenszuschuss 2026 automatisch an die Preisentwicklung an – ein staatlich garantierter Inflationsausgleich.

Steuerliche Behandlung des Essenszuschuss 2026 in der Praxis

Für die optimale Abwicklung des Essenszuschuss 2026 stehen Ihnen zwei Modelle zur Verfügung:

Modell 1: Pauschalversteuerung (§ 40 Abs. 2 EStG)

Sie übernehmen die Steuerlast für den Sachbezugswert mit 25 Prozent pauschal.

Der Vorteil: Der Zuschuss wird für Mitarbeitende sozialversicherungsfrei, sie erhalten den vollen Benefit netto, ohne dass ihr sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt ansteigt.

Modell 2: Vollständige Steuer- und Abgabenfreiheit

Zahlen Mitarbeitende einen Eigenanteil von mindestens 4,57 Euro, ist der gesamte Arbeitgeberzuschuss komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.

Der Vorteil: Das bietet maximale Kosteneffizienz, erfordert jedoch hochpreisigere Mahlzeiten oder höhere Eigenbeteiligung.

Steuerliche Berechnung Essenszuschuss 2026

Beispielrechnung je nach Eigenanteil der Mitarbeitenden:

Mahlzeitenpreis AG-Zuschuss Eigenanteil MA Zu versteuern Pauschalsteuer (25%) Status
12,24 € 7,67 € 4,57 € 0,00 € 0,00 € ✓ Komplett steuerfrei
10,24 € 7,67 € 2,57 € 2,00 € 0,50 € Pauschalversteuert
7,67 € 7,67 € 0,00 € 4,57 € 1,14 € Pauschalversteuert

So funktioniert die Berechnung:

Von den Kosten der Mahlzeit wird zunächst der vom Arbeitgeber gewährte Essenszuschuss abgezogen. Die verbleibende Zuzahlung des Mitarbeitenden reduziert die Besteuerungsgrundlage (den zu versteuernden Sachbezugswert von 4,57 €). Sobald der Mitarbeitende eine Zuzahlung in Höhe von mindestens 4,57 Euro leistet, entsteht kein geldwerter Vorteil mehr und der Essenszuschuss 2026 ist komplett steuerfrei.

Gibt es Unterschiede nach Mitarbeitergruppen?

Der Essenszuschuss 2026 gilt grundsätzlich für alle Mitarbeitenden – unabhängig von Arbeitszeit, Arbeitsort oder Beschäftigungsform. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Homeoffice

Der Anspruch auf den Essenszuschuss 2026 besteht uneingeschränkt auch für Mitarbeitende im Homeoffice. Die Regelungen sind identisch mit denen für Mitarbeitende im Büro.

Teilzeitkräfte

Voller Anspruch an jedem Arbeitstag ohne anteilige Kürzung. Voraussetzung ist lediglich, dass an diesem Tag gearbeitet wird.

Minijobber

Der Zuschuss wird nicht auf die Geringfügigkeitsgrenze angerechnet. Ein Minijobber kann also das reguläre Gehalt plus den vollen Essenszuschuss erhalten, ohne den Minijob-Status zu gefährden.

Administrative Vereinfachung: 15-Tage-Regel

Aus Vereinfachungsgründen haben die Finanzbehörden 15 Tage pro Monat festgelegt, an denen Mitarbeitende den steuerbegünstigten Essenszuschuss nutzen können. Andernfalls müsste der Arbeitgeber sämtliche An-/Abwesenheitstage der Mitarbeitenden dokumentieren.

Was Sie jetzt für den Essenszuschuss 2026 vorbereiten sollten

Unsere Handlungsempfehlungen:

  1. Informieren Sie Ihre Lohnbuchhaltung über die neuen Sachbezugswerte 2026 und passen Sie Systeme rechtzeitig an
  2. Kommunizieren Sie den Mehrwert an Ihre Mitarbeitenden – bei voller Nutzung des Essenszuschuss 2026 ergibt sich ein Netto-Vorteil von bis zu 1.380,60 Euro jährlich
  3. Prüfen Sie digitale Lösungen für rechtssichere und effiziente Verwaltung

Mit digitalen Essensmarken erhöht sich die Flexibilität für Mitarbeitende, das und dort zu essen, wie es ihren Bedürfnissen entspricht. Digitale Lösungen gewährleisten zudem, dass Mitarbeitende nur einen Essenszuschuss pro Arbeitstag einlösen können und alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Essenszuschuss 2026 als wirksames HR-Instrument

Fazit

Die Erhöhung des Essenszuschuss 2026 auf 7,67 Euro ist mehr als eine technische Anpassung: Sie ist ein wirksames Instrument zur Kaufkraftsicherung Ihrer Mitarbeitenden. Die automatische Kopplung an den Verbraucherpreisindex macht den Essenszuschuss zu einem inflationsresistenten Benefit, der seinen realen Wert behält.

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Für Mitarbeitende: Bis zu 1.380 Euro netto pro Jahr – spürbarer Beitrag zur finanziellen Entlastung
  • Für Arbeitgeber: Bis zu 40 % Kostenersparnis gegenüber klassischer Gehaltserhöhung
  • Für beide: Steuer- und sozialversicherungsoptimiert, rechtssicher, einfach umsetzbar

Warten Sie nicht auf die endgültige Verabschiedung im Bundesrat. Beginnen Sie jetzt mit der Planung und sichern Sie sich die strategischen Vorteile dieses wertvollen Benefits für 2026.

Häufige Fragen zum Essenszuschuss 2026

Ab Januar 2026 können Arbeitgeber Mitarbeitenden voraussichtlich bis zu 7,67 Euro pro Arbeitstag für das Mittagessen erstatten. Der Betrag setzt sich aus dem amtlichen Sachbezugswert (4,57 Euro) und dem steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss (3,10 Euro) zusammen.

Ja, Arbeitgeber müssen den amtlichen Sachbezugswert sowie den maximalen Essenszuschuss zum Jahreswechsel in ihrer Lohnsoftware hinterlegen. Die Anpassung sollte spätestens im Dezember 2025 erfolgen.

Ja, der Anspruch auf den Essenszuschuss besteht uneingeschränkt auch für Mitarbeitende im Homeoffice. Entscheidend ist, dass es sich um einen tatsächlichen Arbeitstag handelt.

Typische Stolperfallen sind:

  • Verspätete Anpassung der Sachbezugswerte in der Lohnsoftware
  • Zuschüsse werden nicht zusätzlich zum Lohn gezahlt – wodurch die Steuerfreiheit entfällt
  • Fehlende oder unvollständige Dokumentation der Belege
  • Mehr als eine Mahlzeit pro Tag wird bezuschusst, ohne korrekte Nachweise

 

Die jährliche Anpassung basiert auf der Veränderung des Verbraucherpreisindex für Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen im Referenzzeitraum von Juli 2024 bis Juni 2025. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass der Wert des Sachbezugs die tatsächlichen Kosten für eine Mahlzeit widerspiegelt.