Digitale Essensmarken
Die moderne und aufwandsarme Lösung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Essenszuschuss
Digitale Essensmarken sind eine moderne Form des Essenszuschusses, die über mobile Apps bereitgestellt werden. Sie ersetzen traditionelle Papiergutscheine und bieten sowohl Mitarbeitenden als auch Unternehmen eine einfache und flexible Möglichkeit, Mahlzeiten zu bezuschussen.
Ursprünglich wurden Essensmarken in Papierform verwendet, um Arbeitnehmer*innen vergünstigte Mahlzeiten anbieten zu können. Mit der Digitalisierung wurden diese Marken in elektronische Form überführt, was die Handhabung und Nutzung erheblich erleichtert hat.
Funktionsweise digitaler Essensmarken
Arbeitgeber gewähren mit den digitalen Essensmarken ihren Mitarbeitern einen täglichen Essenszuschuss, der über eine App verwaltet wird. Mitarbeitende können Belege für gekaufte Mahlzeiten digital einreichen und erhalten die entsprechenden Beträge mit ihrer nächsten Gehaltsabrechnung erstattet.
- Registrierung: Der Arbeitgeber registriert die berechtigten Mitarbeitenden in der entsprechenden Plattform des Anbieters, meist können die Mitarbeitenden über eine App auf den digitalen Essenszuschuss zugreifen.
- Essen oder Einkaufen: Die Essensmarke kann flexibel und deutschlandweit genutzt werden. Möglich ist der Kauf von Mahlzeiten oder Lebensmitteln in Restaurants, an Imbissen, bei Lieferdiensten, in Bäckereinen oder Supermärkten.
- Bezahlung und Belegeinreichung: Mitarbeitende bezahlen ihre Mahlzeiten und fotografieren den Beleg zur Einreichung per App.
- Belegprüfung: Nach der Einreichung über die App wird der Beleg geprüft. Bei Erfüllung aller Kriterien erfolgt eine Rückerstattung im Rahmen der nächsten Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung.
- Aufbewahrung: Nach der Prüfung wird der Beleg digital GoBD-konform gespeichert, was den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber reduziert.
Für die Mitarbeitenden ist der Ablauf noch einfacher: Essen, wo man will – Beleg hochladen – Erstattung mit der nächsten Gehaltsabrechnung erhalten.
Vorteile digitaler Essensmarken
Der Einsatz digitaler Essensmarken ermöglicht die Einhaltung gesetzlicher und steuerlicher Vorschriften mit einem deutlich geringeren Aufwand. Digitale Lösungen ermöglichen eine automatisierte und transparente Verwaltung von Essenszuschüssen, wodurch sich der Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber reduziert. Die Belege werden digital erfasst und geprüft, sodass eine sofortige und korrekte Abwicklung der steuerfreien Erstattungen gewährleistet ist. Dadurch werden Fehlerrisiken minimiert und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewährleistet.
Die digitale Erfassung und Speicherung der Belege erfüllt die Anforderungen der GoBD und erleichtert die Einhaltung von Compliance-Richtlinien. Durch das Einreichen der Belege per App werden diese automatisch geprüft und gespeichert, wodurch der Papieraufwand entfällt und die Prozesse effizienter gestaltet werden.
Digitale Essenmarken auf einen Blick
Vorteile | Nachteile |
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Steuerliche Rahmenbedingungen
Grundlage für den digitalen Essenszuschuss zw. digitale Essenmarken ist der Essenszuschuss; diese sind in § 8 Abs. 2 EStG geregelt.
Arbeitgeber können so bis zu 7,23 Euro pro Tag steuerfrei als Essenszuschuss gewähren. Dieser Betrag setzt sich aus einem steuerfreien Arbeitgeberzuschuss von 3,10 Euro und einem pauschal besteuerten Sachbezugswert von 4,13 Euro zusammen.
Auf den Cent genau abgerechnet: LOFINO Essenszuschuss
Die Einzelbelegprüfung im LOFINO Essenszuschuss entlastet Unternehmen und gewährleistet die Einhaltung aller steuerlichen Vorschriften. Durch die nachträgliche Erstattung wird der Verpflegungszuschuss nur bei tatsächlichem Verzehr ausgezahlt.
Die LOFINO Plattform lässt sich mit den gängigen HR-Systemen verbinden und ermöglicht die automatisierte Erstattung der Kosten über die Gehaltsabrechnung.
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Beratung buchenZuletzt aktualisiert: 27. September 2024