Fragen zum Modul Web
Wie hoch darf der monatliche Internetzuschuss sein?
Arbeitnehmer:innen können sich die privat anfallenden Internetkosten, z.B. die Kosten für einen DSL-Vertrag mit bis zu 50 Euro monatlich erstatten lassen.
Für den Arbeitgeber ergeben sich durch eine Pauschalversteuerung in Höhe von 25 % nur geringe Kosten.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Internetpauschale vom Arbeitgeber steuerfrei gewährt wird?
Um die steuerfreie Internetpauschale vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn zu erhalten, sind folgende Regelungen zu beachten:
- Der Namen des Mitarbeiters muss als Vertragspartner auf der Rechnung ersichtlich sein.
- Bei einer Kostenübernahme durch mehrere Parteien erhält der Mitarbeiter lediglich einen anteiligen Zuschuss.
- Der monatliche Freibetrag von 50 Euro darf nicht überschritten werden.
- Der Internetzuschuss wird vom Arbeitgeber als zusätzlicher Lohn gewährt und nicht als Ersatz für bisherige Lohnzahlungen.
Wie wird die Internetpauschale versteuert?
Um die Verwaltung zu erleichtern, können Arbeitgeber den Zuschuss für die laufende Internetnutzung pauschal mit 25% versteuern, solange der vom Arbeitnehmer angegebene Betrag 50 Euro im Monat nicht übersteigt. Zudem ist die Internetpauschale sozialversicherungsfrei.
Zu den Kosten für die Internetnutzung gehören sowohl die laufenden Kosten (z.B. Grundgebühr für den Internetzugang, Flatrate, etc.) als auch die Kosten für Hardware und Ausstattung (z. B. Modem, Anschlussgebühren, etc.).
Wie wird die Internetpauschale für Mitarbeitende im Homeoffice steuerlich behandelt?
Mitarbeitende im Homeoffice unterliegen im Wesentlichen denselben Bestimmungen wie Mitarbeitende im Büro. Der Arbeitgeber kann ihnen die steuerfreie Internetpauschale von bis zu 50 Euro pro Monat zahlen, sofern die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.
Diese Pauschale soll die Kosten abdecken, die den Mitarbeitenden für ihren privaten Internetanschluss entstehen. Es ist dabei nicht erforderlich, dass der Internetanschluss zu betrieblichen Zwecken genutzt wird – er kann also auch rein privaten Charakter haben.
Welche Nachweise sind für die Internetpauschale notwendig?
Der Internetzuschuss kann nur dann vom Arbeitgeber gewährt werden, wenn den Mitarbeitenden tatsächlich Kosten für die Internetnutzung entstanden sind. Auch wenn der Zuschuss höher ist als die tatsächlich angefallenen Kosten, kann das problematisch, sprich steuerschädlich, sein.
Deshalb sollten Arbeitgeber zuerst herausfinden, welche Mitarbeitenden tatsächlich Kosten für die private Internetnutzung haben. Dies sollte schriftlich festgehalten und von den Mitarbeitenden bestätigt werden. Diese Bestätigung muss dem Lohnkonto hinzugefügt werden. Oder es können auch Rechnungen und Vertragsdokumente als Nachweis dienen.
Einfach gelingt der Nachweis mit der LOFINO App, in der der Nachweis bspw. in Form einer Rechnung auf den Namen des Mitarbeitenden erfolgen kann.
Wie erfolgt der Nachweis für den Internetzuschuss in der App?
Um die Kosten für den Internetanschluss nachzuweisen, können Mitarbeitende die monatliche Rechnung oder andere Vertragsdokumente zum Internetanschluss in der App hochladen. Diese werden von LOFINO geprüft, freigegeben und im Anschluss aufbewahrt.