Die Erholungsbeihilfe – Eine Alternative zum Urlaubsgeld?

Als Zeichen der Wertschätzung und Dankbarkeit zahlen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden gerne ein Urlaubsgeld aus. Dieses muss jedoch versteuert werden. Deswegen bietet sich die Erholungsbeihilfe als Alternative an, denn hierbei kommt der Betrag „brutto wie netto“ beim Mitarbeitenden an.

Was ist die Erholungsbeihilfe?

Unter der Erholungsbeihilfe wird ein freiwilliger Zuschuss, in Form von Barzuschuss oder Sachbezügen, vom Arbeitgeber an dessen Mitarbeitenden verstanden. Sie wird oft statt des bekannteren Urlaubsgeldes gezahlt und ist steuerfrei.

Wie hoch ist die Erholungsbeihilfe?

Die Höhe und die Häufigkeit des ausgezahlten Betrags sind gesetzlich vorgeschrieben. So kann der Arbeitgeber 156 Euro pro Jahr für den Arbeitnehmer zahlen.

Auch der Ehepartner und das Kind kann von der Erholungsbeihilfe profitieren, denn sie wird auch ihnen gezahlt. 104 Euro für den Ehepartner:in und 52 Euro für jedes Kind sind möglich.

Was zählt als Erholungsbeihilfe?

Egal ob Festangestellter, Teilzeitmitarbeiter, Werkstudent oder Minijobber – jedem kann die Erholungsbeihilfe gewährt werden.  Wird sie in Form eines Sachbezugs bewilligt ist es wichtig, dass die Tätigkeit der Erholung des Arbeitnehmers dient.

Dazu gehören:

  • Flüge, Bahnfahrten, Pauschalreisen, Kreuzfahrten
  • Wellnessbehandlungen und -wochenenden
  • Ausflüge und Aufenthalte im Hotel
  • Eine Kur
  • Massagen und Yoga
  • Freizeitparks, Schwimmbäder, Zoos oder ähnliches
Alle Informationen zur Erholungsbeihilfe
Zusammenfassung Erholungsbeihilfe

Welche Voraussetzungen gibt es bei der Erholungsbeihilfe?

Die Erholungsbeihilfe kann pro Haushalt nur einmal im Jahr in Anspruch genommen werden. Hierbei ist es egal, ob der Betrag komplett oder in mehreren Teilbeträgen (bspw. für verschiedene Urlaube) ausgezahlt wird. Wichtig ist, dass der jährliche Höchstbetrag nicht überschritten wird. Ansonsten muss die Erholungsbeihilfe wie der Arbeitslohn versteuert werden.

Zudem muss sie auch wirklich für eine Erholungspause genutzt werden, was anhand von Rechnungen oder Reservierungsbestätigungen nachgewiesen werden kann und einen zeitlichen Bezug von drei Monaten aufweisen, das heißt die Behilfe darf frühestens 3 Monate vor dem Urlaubsbeginn und spätestens 3 Monate nach dem Urlaub ausgezahlt werden.

Wann und wie wird die Erholungspauschale ausgezahlt?

Möchten Mitarbeitende Belege für eine Urlaubsreise einreichen, können sie das in der LOFINO App tun - wenn das Unternehmen das Modul freigeschaltet hat. Im Anschluss wird die Erholungsbeihilfe über die nächste Lohnabrechnung ausgezahlt.

Wie wird die Erholungsbeihilfe versteuert?

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Erholungsbeihilfe steuerfrei ausbezahlt werden. Die meisten Arbeitgeber entscheiden sich für eine Barbezuschussung, bei der es sich um einen steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt. Die pauschale Besteuerung in Höhe von 25 % muss jedoch nicht vom Arbeitnehmenden, sondern vom Arbeitgeber versteuert werden. Auch die Sozialversicherung fällt bei der Erholungsbeihilfe weg. Somit landet sie „brutto wie netto“ auf dem Konto des Arbeitnehmenden.

Erholungsbeihilfe nach einer Krankheit

Wenn der Arbeitnehmende krank war und ihm in Form einer Kur die Erholungsbeihilfe gestattet wird, bleibt diese sogar bis zu 600 Euro steuerfrei. Wichtig ist jedoch, dass die Beihilfe dazu dient, sich von der Krankheit zu erholen und es sich um eine von der Krankenkasse zertifizierte Maßnahme handelt. Bei Tätigkeiten, die die Gesundheit fördern bleibt die Erholungshilfe bis zu 500 Euro steuerfrei.

Unser Benefit: Fit & Relax

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Zuletzt aktualisiert: 07. November 2023

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