LOFINO Lunch

Steuerfreie Zuschüsse für Mittagessen und Verpflegung
im Büro & Homeoffice

Vorteile für Arbeitgeber

Angestellten steht ein Monatsbudget für das tägliche Mittagessen zur Verfügung, welches einfach und flexibel selbst verwaltet werden darf. Der Betrag wird dann automatisch, schnell und sicher direkt auf das Girokonto zurückgebucht durch automatisierte Dateien für Ihr Lohnabrechnungssystem.

LOFINO kümmert sich um die Verwaltung und die rechtssichere Kontrolle aller Belege.

Durch LOFINO wird das Konzept der altbekannten Essensmarken revolutioniert. Mit nur wenigen Klicks kann dem Mitarbeiter täglich ein Betrag von bis zu 6,90 Euro steuerfrei zur Verfügung gestellt werden. Dadurch kann ein maximales Monatsbudget von 103,50 Euro, welches für externe Prüfungen 100% nachvollziehbar ist, ohne lästigen Papierkram oder sonstige Aufwände an den Mitarbeiter ausgezahlt werden.

Die Prüfung und Ablage der Belege findet bei LOFINO auf Servern innerhalb Deutschlands statt.

Die Auszahlung gelingt steuerfrei über die Lohnabrechnung des Mitarbeiters direkt auf sein Girokonto.

Vorteile für Arbeitnehmer

Mit LOFINO Lunch zahlt der Arbeitgeber das Mittagessen. Ganz einfach ein Foto vom Beleg machen und in der LOFINO App hochladen. Am Monatsende gibt es das Geld mit der Gehaltsabrechnung zurück.

Egal ob Restaurant, Supermarkt, Imbiss, Bäckerei oder Lieferdienst – LOFINO gilt überall und man kann das essen, worauf man gerade Lust hat.

Digitaler Essenszuschuss

Der Essenszuschuss ist eine Leistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden bieten können, um ihnen die täglichen Mahlzeiten zu finanzieren. Der Essenszuschuss wird als Extra-Leistung zum Gehalt gewährt und wird bei LOFINO in Form eines digitalen Budgets umgesetzt, mit dem Mitarbeitende ihre Mahlzeiten verrechnen können.

Der Arbeitgeber darf die täglichen Mahlzeiten bis zu maximal 103,50 Euro pro Monat übernehmen. Die "digitale Essensmarke" ist dabei in einen steuerfreien (Arbeitgeberzuschuss) und einen pauschal besteuerten Anteil (amtlicher Sachbezugswert) unterteilt. Der Arbeitgeberzuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Maximalbetrag liegt bei 3,10 Euro. Der amtliche Sachbezugswert wird auch Pflichtanteil genannt und mit 25 % pauschal versteuert und liegt 2023 bei 3,80 Euro.

Mitarbeitende laden die Belege der mittäglichen Mahlzeit in der LOFINO App hoch und erhalten die Aufwendungen (maximal 6,90 Euro pro Tag) mit der nächsten Lohnabrechnung erstattet.

Der Essenszuschuss kann ein wertvolles Mitarbeitervorteil sein, um die Mitarbeiterbindung und -motivation zu fördern. Darüber hinaus kann der Essenszuschuss dazu beitragen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu verbessern, indem sie den Zugang zu gesunden und ausgewogenen Mahlzeiten erhalten.

Der Essenszuschuss ist in R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR geregelt.

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