Lunch, der Essenszuschuss vom Arbeitgeber

Steuerfreier Essenszuschuss vom Arbeitgeber

Mit dem digitalen Essenszuschuss bieten Sie Ihren Mitarbeitenden einen Zuschuss zu den täglichen Mahlzeiten in Büro und Homeoffice – eine gesunde Extra-Leistung zum Gehalt.

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LOFINO Lunch

Steuerfreie Zuschüsse für Mittagessen und Verpflegung
im Büro & Homeoffice

Vorteile für Arbeitgeber

Für das tägliches Mittagessen können Sie Ihren Mitarbeitenden einen täglichen Betrag von bis zu 7,23 Euro steuerfrei zur Verfügung stellen. So können Sie ein monatliches Budget von 108,45 Euro an Ihre Angestellten auszahlen. Der Betrag wird dann automatisch mit dem vorhandenen Budget verrechnet und mit der nächsten Gehaltsabrechnung an die Mitarbeitenden erstattet – ohne zusätzlichen Aufwand und für externe Prüfungen 100% nachvollziehbar

Besser als Essenmarken

Im Gegensatz zu klassischen Essenmarken oder Papiergutscheinen mit beschränkter Gültigkeit in einzelnen Supermarktketten ist der Prozess einfach und uneingeschränkt nutzbar.

Zudem entfällt der Verwaltungsaufwand in Ihrer Personal- und Buchhaltungsabteilung.

digitale Essensmarken
einfacher Upload von Restaurant-Belegen

Digitale Anwendung –
Ohne Aufwand für Ihre HR-Abteilung

LOFINO kümmert sich um die Verwaltung und Verrechnung des zur Verfügung gestellten Budgets. Die rechtssichere Einzelbelegkontrolle sorgt für Steuerkonformität.

Die Prüfung und Verarbeitung der Belege findet auf Servern innerhalb Deutschlands statt.

Die Auszahlung erfolgt automatisch über die Lohnabrechnung an die Mitarbeitenden – kompatibel zu Ihrem Lohnabrechnungssystem

Warum ist der digitale Essenszuschuss für Arbeitgeber vorteilhaft?

Wertschätzung zeigen

Unterstützen Sie die gesunde Ernährung und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den steuerlich begünstigten Zuschuss in Höhe von 108,45 Euro monatlich.

Steuervorteile nutzen

Essenszuschüsse sind für Angestellte steuer- und abgabenfrei und damit günstiger als eine klassische Gehalts­erhöhung.

Weniger Aufwand für HR

Der Verzicht auf lästige Papiergutscheine und Plastikkarten entlastet Ihre HR-Abteilung. Wir prüfen alle Belege auf ihre Steuerkonformität und übernehmen die Archivierung.

Sie haben Interesse an unseren Produkten oder weitere Fragen?
Wir beraten Sie gern persönlich.

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Oder fordern Sie vorab Info-Material an.

Vorteile für Mitarbeitende

Flexible und uneingeschränkte Nutzung:

Der Essenszuschuss ist in allen Gaststätten, Imbissen, Supermärkten, Lieferdiensten und mehr anwendbar, uneingeschränkt und ohne regionale Begrenzung – LOFINO Lunch gilt überall und man kann das essen, worauf man gerade Lust hat.

Steuer- und sozialversicherungsfrei für Mitarbeitende:

Der Arbeitgeber zahlt eine 25 % Pauschalversteuerung, wodurch der Essenszuschuss für Mitarbeitende steuerfrei wird.

Einfache Nutzung per App:

Einfach Beleg fotografieren und hochladen. Fertig.

Essenszuschuss, attraktives Gehaltsextra

Überall einlösbar

Einsatz nach Bedarf und Vorlieben

Spürbar höheres Nettogehalt

Einfache digitale Anwendung

Rechtliche Grundlage: Digitaler Essenszuschuss

Der Essenszuschuss ist eine Leistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden bieten können, um ihnen die täglichen Mahlzeiten zu finanzieren. Der Essenszuschuss wird als Extra-Leistung zum Gehalt gewährt und wird bei LOFINO in Form eines digitalen Budgets umgesetzt, mit dem Mitarbeitende ihre Mahlzeiten verrechnen können.

Der Arbeitgeber darf die täglichen Mahlzeiten bis zu maximal 108,45 Euro pro Monat übernehmen. Die "digitale Essensmarke" ist dabei in einen steuerfreien (Arbeitgeberzuschuss) und einen pauschal besteuerten Anteil (amtlicher Sachbezugswert) unterteilt. Der Arbeitgeberzuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Maximalbetrag liegt bei 3,10 Euro. Der amtliche Sachbezugswert wird auch Pflichtanteil genannt und mit 25 % pauschal versteuert und liegt 2024 bei 4,13 Euro (2023: 3,80 Euro).

Mitarbeitende laden die Belege der mittäglichen Mahlzeit in der LOFINO App hoch und erhalten die Aufwendungen (maximal 7,23 Euro pro Tag) mit der nächsten Lohnabrechnung erstattet.

Der Essenszuschuss kann ein wertvoller Mitarbeitervorteil sein, um die Mitarbeiterbindung und -motivation zu fördern. Darüber hinaus kann der Essenszuschuss dazu beitragen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu verbessern, indem sie den Zugang zu gesunden und ausgewogenen Mahlzeiten erhalten.

Der Essenszuschuss ist in § 8 Abs. 2 EStG geregelt.

Das sagen unsere Kunden

Unsere Kunden schätzen die Vorteile unseres Essenszuschusses:

  • Einscannen der Belege ohne manuelle Eingabe
  • Einzelbelegprüfung durch LOFINO
  • Automatische Erstattungsberechnung

Die Bedienung ist wirklich sehr simpel und hat uns wirklich überzeugt. Wir können einfach jeden Beleg abscannen in der entsprechenden Kategorie. Der Beleg wird sofort ausgelesen.

Marc Will
Geschäftsführer
Intertours

LOFINO Lunch ist die digitale Essensmarke in einer einfach nutzbaren App

Keine Partner-Restaurants: Lunch gilt überall – egal ob Restaurant, Supermarkt, Imbiss, Bäckerei oder Lieferdienst.

Papierkram adé: Durch die digitale Verwaltung wird Ihr Aufwand auf ein Minimum reduziert.

Bedarfsgerechtes Gehaltsextra: Durch die nahezu tägliche Nutzung motiviert der Essenszuschuss langfristig.

Für Mitarbeitende steuer- und sozialversicherungsfrei: Der Arbeitgeber übernimmt anteilig die 25 % Pauschalversteuerung.

Durch eine optimierte Einzelbelegkontrolle stellen wir die Steuerkonformität sicher.

Unsere datenschutzkonforme digitale Lösung gewährleistet die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.

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